Verbände - Frankfurt am Main:Awo Frankfurt verliert rückwirkend Gemeinnützigkeit

Deutschland
Das Logo der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die von Skandalen erschütterte Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) hat rückwirkend die Gemeinnützigkeit verloren. Die Frankfurter Oberfinanzdirektion habe dem Kreisverband für die Jahre 2014 bis 2017 diesen Status aberkannt, teilte die Awo am Mittwoch mit. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet. Der Verein muss nun Steuern nachzahlen und darf keine Spendenquittungen mehr ausstellen. Wie es für die Jahre danach aussieht, ist einem Sprecher zufolge offen.

Bei der Awo-Affäre geht es um Betrug in Millionenhöhe. Gegen ehemalige Funktionäre wird ermittelt. "Die Verantwortung für den Verlust der Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Nachzahlung liegt klar bei der ehemaligen Geschäftsführung um Jürgen Richter", sagte Vorstandsvorsitzender Steffen Krollmann der Mitteilung zufolge. "Wir haben mit unserem Sanierungskurs alle Schritte unternommen, um diese Missstände zu beseitigen."

Der Verband wird für die betroffenen Jahre steuerlich wie ein Wirtschaftsunternehmen behandelt, damit erhöht sich die Steuerlast. Die Nachzahlung setzt sich laut Awo aus der Neuberechnung der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer zusammen. Eine Summe wurde nicht genannt, es handele sich bei der Nachforderung aber um einen Betrag, den der Verband "aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage und der vorgenommen Rückstellungen" stemmen könne.

Die Verträge mit der Stadt Frankfurt seien "nach unserem jetzigen Kenntnisstand" von dem Verlust der Gemeinnützigkeit nicht betroffen, teilte die Awo mit. Altenheime, Kitas und andere öffentliche Aufgaben liefen weiter. Lediglich einige kleinere Projekte seien betroffen, sie würden zunächst aus Eigenmitteln fortgeführt. Bisher ausgestellte Spendenquittungen behielten ihre Gültigkeit, allerdings dürften keine neuen ausgestellt werden.

Wie es für die Jahre ab 2018 aussieht, ist nach Angaben eines Awo-Sprechers noch offen. Die Jahre 2018 und 2019 seien "in Prüfung". Man gehe davon aus, dass die Entscheidung ebenso ausfalle wie die für Jahre 2014 bis 2017, sagte der Sprecher. Die Steuererklärung für 2020 sei aktuell in Arbeit, mit ihr könne die Awo die Wiedererlangung des Freistellungsbescheids beantragen.

© dpa-infocom, dpa:210721-99-466950/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: