Rente:Arbeitslosigkeit vor Frührente - lohnt sich das?

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Berlin (dpa) - Beim Anspruch auf Rente ab 63 sollen auch Zeiten von Kurzzeitarbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Deshalb wird es künftig schon für 61-Jährige möglich sein, nach zwei Jahren Arbeitslosengeld-I-Bezug direkt in Rente zu gehen - ohne Abschläge. Nach 45 Beitragsjahren. Lohnt sich das?

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Berlin (dpa) - Beim Anspruch auf Rente ab 63 sollen auch Zeiten von Kurzzeitarbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Deshalb wird es künftig schon für 61-Jährige möglich sein, nach zwei Jahren Arbeitslosengeld-I-Bezug direkt in Rente zu gehen - ohne Abschläge. Nach 45 Beitragsjahren. Lohnt sich das?

Rein finanziell betrachtet nicht. Denn die geltenden Regelungen sind für die Arbeitnehmer mit deutlichen Einbußen verbunden und damit eher von Nachteil. So muss, wer eine Arbeitslosigkeit „vorwerfbar“ herbeiführt, mit einer Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen rechnen. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dadurch verringert sich auch die spätere Rente.

Darüber hinaus wird die Dauer dieses Anspruchs - bei einem 61-Jährigen sind es 24 Monate - um ein Viertel gekürzt, also um ein halbes Jahr. Wird ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, aber mit Abfindung beendet, führt auch dies laut Bundesarbeitsministerium zum zeitweisen Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Übersteigt die Abfindung gar ein Monatseinkommen, müssen die dann Arbeitslosen die Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe auch noch selbst tragen.

Die Rente mit 63 könnte für Arbeitgeber ein Anreiz sein, sich vorzeitig von älteren Arbeitnehmern durch Entlassung zu trennen. Eine solche Politik der Frühverrentung wurde in größerem Umfang in den 1980er und 1990er Jahren praktiziert. Doch die Lage am Arbeitsmarkt ist heute anders: Viele Firmen suchen händeringend Fachkräfte, wollen Ältere möglichst lange halten.

Falls Arbeitgeber die Neuregelung dennoch nutzen sollten, um ihre Belegschaften auf Kosten der Arbeitslosenversicherung zu verjüngen, ließe sich dies durchkreuzen: durch die Wiederbelebung einer bis Anfang 2006 geltenden Erstattungspflicht. Die sah vor, dass Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit bis zu 32 Monate lang das Arbeitslosengeld einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für langjährige Beschäftigte erstatten mussten. Das brachte damals laut DGB immerhin knapp 130 Millionen Euro in die Kasse.

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