Berlin (dpa) - Künftig können auch private Betreiber ihr WLAN für andere öffnen, ohne wegen Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden zu können. Nach dem Bundestag ließ auch der Bundesrat entsprechende Änderungen des Telemediengesetzes passieren. Der Streit um die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung für WLAN-Hotspots in Deutschland dauerte über sechs Jahre. Unter anderem Freifunkern, Handelsverbänden, Cafés, Kommunen oder dem Tourismus dürfte die Gesetzesnovelle entgegenkommen. Die Bundesregierung will das Gesetz 2018 überprüfen.
Internet:Bundesrat stimmt Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Hotspots zu
Berlin (dpa) - Künftig können auch private Betreiber ihr WLAN für andere öffnen, ohne wegen Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden zu können. Nach dem Bundestag ließ auch der Bundesrat entsprechende Änderungen des Telemediengesetzes passieren. Der Streit um die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung für WLAN-Hotspots in Deutschland dauerte über sechs Jahre. Unter anderem Freifunkern, Handelsverbänden, Cafés, Kommunen oder dem Tourismus dürfte die Gesetzesnovelle entgegenkommen. Die Bundesregierung will das Gesetz 2018 überprüfen.
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