G20 - Hamburg:Eilantrag gegen Hamburger Verbotszone für Demonstrationen

Hamburg (dpa) - Ein Anwaltsbüro hat beim Hamburger Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Polizei eingereicht, wonach es beim G20-Gipfel in einem 38 Quadratkilometer großen Gebiet keine Demonstrationen geben darf. Das Ergebnis sei aus verfassungsrechtlicher Sicht "untragbar", hieß es in einer Mitteilung des Anwaltsbüros "Schulterblatt 36" am Sonntag.

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Hamburg (dpa) - Ein Anwaltsbüro hat beim Hamburger Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Polizei eingereicht, wonach es beim G20-Gipfel in einem 38 Quadratkilometer großen Gebiet keine Demonstrationen geben darf. Das Ergebnis sei aus verfassungsrechtlicher Sicht "untragbar", hieß es in einer Mitteilung des Anwaltsbüros "Schulterblatt 36" am Sonntag.

Ihre Mandanten befürchteten massive Rechts- und Grundrechtsverletzungen durch die Polizeieinsätze in der Verbotszone. Sie hätten vor, ihre Meinung dazu in Form von spontanen Versammlungen auch kundzutun.

Dies entspreche jedoch nur den Ansprüchen des Grundgesetzartikels 8 zur Versammlungsfreiheit, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun könnten, hieß es zur Begründung in der Mitteilung des Anwaltsbüros. Durch die 38 Quadratkilometer große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt werde ihnen dies verwehrt.

Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte am Sonntag den Eingang eines Eilantrages gegen die Allgemeinverfügung. Wann das Gericht darüber entscheidet, konnte sie zunächst nicht sagen. "Das Gericht arbeitet mit Hochdruck", sagte sie.

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