Soziales:Neue Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

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Fast jeder zehnte Mensch in Niedersachsen lebt mit einer Schwerbehinderung. Eine Landesbeauftragte soll ein Sprachrohr für sie sein. Nun wird das Amt von einer neuen Frau ausgeübt.

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Hannover (dpa/lni) - Annetraud Grote wird neue Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Sie tritt am Freitag ihren Dienst an, wie das Sozialministerium in Hannover am Mittwoch mitteilte. Das Kabinett hatte der Personalie bereits vor einigen Monaten zugestimmt. Sozialminister Andreas Philippi (SPD) stellt Grote bei einer Pressekonferenz vor. Sie wird Nachfolgerin von Petra Wontorra, die nach einigen Jahren aus dem Amt ausschied.

Der Minister bezeichnete Grote als „empathisch und durchsetzungsstark, gut vernetzt und hartnäckig“. Die 56-Jährige arbeitete mehr als 25 Jahre im Paul-Ehrlich-Institut. Laut Ministerium beschäftigte sie sich dort nicht nur mit verwaltungsrechtlichen Aufgaben, sondern engagierte sich auch durchgängig für Inklusionsthemen.

Der Minister sagte: „Es gibt noch viel zu tun bei dem Ziel, die inklusive Gesellschaft und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben, im Sport und Kulturbetrieb oder auf dem Wohnungsmarkt zu erreichen.“ Daher sei es notwendig, dass Menschen mit Behinderungen ein Sprachrohr hätten.

Grote sagte, Inklusion sei kein Selbstläufer. Sie ist von Geburt an körperlich behindert wegen einer Gelenkerkrümmung. Grote erzählte beispielsweise von Schwierigkeiten aus früheren Jahren, eine behindertengerechte Wohnung zu finden. Dadurch stand ihren Worten zufolge auf der Kippe, dass sie den Job beim Paul-Ehrlich-Institut annehmen konnte.

In Niedersachsen leben laut Ministerium rund 720.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung - das ist fast jeder zehnte Einwohner des Bundeslands. Eine Schwerbehinderung liegt demnach vor, wenn durch das Landessozialamt ein Behindertengrad von mindestens 50 festgestellt wurde. Der höchste Behindertengrad liegt bei 100.

Die Landesbeauftragte ist dem Sozialministerium zugeordnet. Sie wirkt darauf hin, dass die Ziele des niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) verwirklicht werden und die öffentlichen Stellen ihren Verpflichtungen nach diesem Gesetz erfüllen. Die Landesbeauftragte berät zudem die Landesregierung in allen Fragen zu den Themen Inklusion, Teilhabe sowie Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Sie ist bei ihrer Aufgabe unabhängig und nicht an Weisungen aus Politik oder Verwaltung gebunden.

© dpa-infocom, dpa:240228-99-157161/2

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