Urlauber klagen wegen Reisemängeln:Nur Schimpfen nützt nichts

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Wer Urlaubsmängel nicht dokumentiert, scheitert vor Gericht. Pauschale Angaben wie "katastrophale hygienische Zustände" überzeugten eine Münchner Richterin nicht.

Ekkehard Müller-Jentsch

Bald sind Osterferien, viele Münchner freuen sich schon auf ihre Urlaubsreisen. Doch immer wieder ist der Freizeitgenuss in fremden Ländern getrübt - wenn das gebuchte Hotel alles andere ist als ein Ort der Ruhe und Erholung.

Sollten tatsächlich am Urlaubsort Mängel vorhanden sein, empfiehlt es sich, diese und die entsprechenden Reklamationen mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren und am besten auch gleich aussagekräftige Fotos zu machen. Hätte eine Münchner Familie das getan, wäre sie mit ihrer Klage gegen den Reiseveranstalter vor dem Münchner Amtsgericht nicht baden gegangen.

Die Eheleute hatten für sich und ihren fünfmonatigen Sohn eine achttägige Reise nach Ägypten gebucht. Der Reisepreis von 808 Euro umfasste Flüge, Unterbringung und Verpflegung. Nach ihrer Rückkehr wollten sie fast den ganzen Betrag zurückhaben und verlangten vom Reiseveranstalter überdies weitere 700 Euro Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude. Denn ihre Ferien seien grauenvoll gewesen.

Das Hotel habe sich als riesige Baustelle erwiesen, klagte die Familie. "Und auch die hygienischen Verhältnisse waren eine Katastrophe", die sanitären Einrichtungen seien nur unzureichend gereinigt worden. "Das Essen war unappetitlich, der Service schlecht und das Unterhaltungsprogramm dürftig", schimpften die Münchner. Selbst der Rückflug habe sich als Desaster erwiesen, und zwei Koffer seien erst Wochen später zu Hause angekommen. "All diese Mängel haben wir auch mehrfach reklamiert."

Die Reiseveranstalterin stritt die Vorwürfe ab. Im Gegenteil: Die Reisenden hätten doch gleich zu Beginn ein Zimmer mit Meerblick bekommen, so dass der ohnehin geringfügige Baulärm gar nicht mehr hörbar gewesen sei. "Ansonsten war alles in Ordnung."

Das Ehepaar erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht. Es verlangte vom Reiseveranstalter 606 Euro des Reisepreises zurück und darüber hinaus noch insgesamt 700 Euro Entschädigung plus 223 Euro Rechtsanwaltskosten.

In der mündlichen Verhandlung fragte die Richterin nach konkreten Mängelrügen. Pauschale Angaben wie "riesige Baustelle", "katastrophale hygienische Zustände" und ähnliches genügten nämlich vor Gericht nicht. Zumal den klagenden Urlaubern gleich ein anderes Zimmer zugewiesen worden sei: "Dass auch dort Lärm wahrgenommen werden konnte, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar dargelegt worden." Und die Angabe, dass "mehrfach" die Mängel gerügt worden seien, sei ebenfalls kein ausreichender Sachvortrag.

Der Reiseveranstalter wollte sich aber trotzdem kulant zeigen und bot freiwillig 150 Euro an. Die Münchner nahmen diesen Vergleich schließlich auch an. Doch wären sie nicht rechtsschutzversichert gewesen, hätte der Prozess teure Folgen für sie gehabt. Denn von den Kosten des Rechtsstreits ( Az.: 271 C 13043/11) blieben zum Schluss 89 Prozent an den enttäuschten Urlaubern hängen, rund 720 Euro.

© SZ vom 27.03.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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