Ärger über Bahncard:Abo-Falle für Ausländer

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Touristen müssen ungewollt weiter für die Bahncard zahlen - sie wurden angeblich nicht informiert, dass das Sparticket nur im Abonnement zu haben ist.

Mit der Bahncard kommt man oft billiger weg, und auch Touristen nutzen in Deutschland das Angebot der Bahn. Doch die meisten wollen nicht auch im darauffolgenden Jahr durch Deutschland reisen und sind mehr als überrascht, wenn ihnen abermals eine Bahncard in Rechnung gestellt wird.

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Gerade Touristen, in deren Heimat Vertragsverlängerungen ohne Ankündigung verboten sind, rechnen oft nicht mit einem Abo. Vor allem Ausländer sollten auch aus diesem Grund genau überlegen, ob eine Bahncard wirklich lohnt, betont das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl. In Frankreich oder Österreich beispielsweise seien Verbraucher besser geschützt: Dort ist eine Verlängerung von Verträgen nur dann wirksam, wenn der Kunde vor Ende der Laufzeit schriftlich darauf hingewiesen wird.

Nach Angaben der EVZ häufen sich die Fälle von Touristen, die angeben, beim Kauf nicht darauf hingewiesen worden zu sein, dass sich die Bahncard automatisch verlängert. Die Rechnung für die neue Bahncard nach einem Jahr hätten viele der ausländischen Kunden als Werbung betrachtet und weggeworfen. In etlichen Fällen habe die Bahn nun ein Inkassobüro beauftragt.

Die Deutsche Bahn bezweifelt, dass die betroffenen Ausländer nicht aufgeklärt worden sind. "Die Kolleginnen und Kollegen in den Reisezentren sind explizit angewiesen, darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Abo handelt", sagte ein Bahn-Sprecher. Außerdem bekomme jeder Kunde den Vertragstext zusammen mit der Bahncard zugeschickt. Es seien wirksame Verträge geschlossen worden.

Allen, die die Bahncard nur für einige Fahrten und dann voraussichtlich nicht wieder benötigen, rät das EVZ, die Karte gleich nach Vertragsabschluss wieder zu kündigen. Dabei sollte der Kunde auch nicht versäumen, sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen.

Dies gilt für alle Bahnfahrer, auch die deutschen.

© sueddeutsche.de/dpa/kaeb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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