Krankenkassen:Streit um die Spange

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Ordnung im Mund: Etwa die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland lässt sich beim Kieferorthopäden behandeln. (Foto: Hans-Peter Merten/Mauritius)
  • Ein vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten stellt den Nutzen von Zahnspangen in Frage.
  • Die Krankenkassen überprüfen nun ihr System, anhand dessen sie bislang entschieden, ob sie sich an Behandlungen finanziell beteiligen.
  • Das Verfahren könnte Jahre dauern.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Mehr als eine Milliarde Euro geben die gesetzlichen Krankenkassen jedes Jahr für Zahnspangen aus. Und viele Eltern zahlen noch einmal kräftig drauf, wenn ihr Kind eine feste Zahnspange bekommt - für "thermoelastische" Drähte zum Beispiel oder für zahnfarbene Brackets. Fast jede zweite betroffene Familie investiert für solche Extras mehr als 1000 Euro, fand die Krankenkasse DAK vor vier Jahren in einer Studie heraus. Gerade und ästhetische Zähne sind vielen Menschen viel wert. Doch ob oder wie sehr die Zahnspangen tatsächlich der Gesundheit nützen, daran weckt nun ein Gutachten des IGES Instituts im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erhebliche Zweifel.

Denn Studien, die untersuchen, wie sich eine Zahnspange im Kindes- oder Teenageralter auf das Gebiss eines Menschen auswirken, gibt es demnach kaum. Die Wissenschaft lasse derzeit "keinen Rückschluss auf einen patientenrelevanten Nutzen zu", heißt es in dem Gutachten. Allein die "Lebensqualität" steige wohl nach einer kieferorthopädischen Behandlung. Die Autoren empfehlen nun, medizinische Untersuchungen nachzuholen und anschließend Leitlinien zu entwickeln, auf deren Grundlage Kieferorthopäden dann entscheiden müssten.

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Bis heute könne keine einzige Studie die positive Wirkung kieferorthopädischer Behandlung nachweisen, heißt es in dem Gutachten. Das Gesundheitsministerium argumentiert, der Nutzen sei zwar nicht zu belegen, aber "auch nicht ausgeschlossen".

Das IGES Institut wertete außerdem Studien zu den Kosten für Familien und Kassen aus. 75 bis 80 Prozent der Versicherten hätten demnach mindestens eine Zusatzleistung für die Zahnspange privat bezahlt. Auch bei solchen Extras sei die wissenschaftliche Evidenz nicht erwiesen.

Bislang orientieren sich Krankenkassen, die entscheiden sollen, ob sie eine Spange für ein Kind übernehmen, an einem Fünf-Stufen-System. Entscheidend ist die Diagnose der Zahnärzte: Bei Lücken oder schiefen Zähnen, bei denen eine Korrektur bloß aus kosmetischen Gründen nötig wäre, gelten die Stufen 1 und 2 - hier zahlt die Kasse nicht. Ab Stufe 3 machen Ärzte eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung geltend, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder in Zukunft beeinträchtigen könnte. In diesem Fall zahlt die Kasse. Bei Erwachsenen springt sie dagegen nur noch in sehr schweren Fällen ein.

Das Stufensystem stammt aus dem Jahr 2003 und gehöre möglicherweise auf den Prüfstand, heißt es jetzt vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Man werde nun prüfen, ob man eine sogenannte Nutzenbewertung beantrage. Für eine solche Bewertung ist der Gemeinsame Bundesausschuss zuständig, ein Berliner Gremium aus Kassenvertretern, Kliniken und Ärzten, darunter auch Zahnärzten, das neue Medikamente oder Behandlungsformen überprüft. Um sich die Zahnspangen vorzunehmen, bräuchte das Gremium allerdings einen Mehrheitsbeschluss seiner verschiedenen Vertreter. Das ganze Verfahren könnte insgesamt Jahre dauern.

Sollte das Gremium zu dem Ergebnis kommen, dass bestimmte feste oder lose Spangen unnütz sind, werde der Kassenverband seine Erstattungspraxis ändern, sagt die Kassensprecherin. Im Klartext: Es könnte von den Kassen weniger Geld für Zahnspangen geben.

Auch aus der Politik werden nun Forderungen laut, die Zahnspangen vom Gesundheitsgremium überprüfen zu lassen. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sagt, das Gremium sollte am besten standardisierte Informationen für Familien entwickeln, damit sie sich unabhängig vom Kieferorthopäden ein Bild machen könnten. "Eltern werden verunsichert", sagt er, und Kassen müssten erfahren, ob Frühbehandlungen von Kindern oder eine teure Diagnostik überhaupt im Verhältnis zum medizinischen Ergebnis stünden. Lauterbach kritisiert zudem ein gesellschaftliches Missverhältnis: Während ältere Menschen, die sich aus Armut keinen Zahnersatz leisten können, nicht geholfen werde, gebe es bei Kindern eine "kosmetische Überversorgung".

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, fordert, die Bundesregierung müsse Langzeitstudien über kieferorthopädische Leistungen fördern. Betroffene wüssten nicht, ob eine Spange langfristig auch schaden könne. "Doch ein gutes, gesundes Gebiss und gute Mundgesundheit dürfen nicht ein Privileg nur für Gutverdienende werden."

Ein Sprecher von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, man wolle nun den "weiteren Forschungsbedarf" mit beteiligten Organisationen besprechen. Prinzipiell bewerte nicht der Gesetzgeber den Nutzen einer Therapie, sondern das Gesundheitsgremium. "Das Gesundheitsministerium zweifelt nicht an der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen", stellte er klar. Zuvor hatte die Bild-Zeitung berichtet, dass Spahn den Sinn solcher Therapien anzweifele.

© SZ vom 04.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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