Berlin:Berliner Mieterverein: Bundesratsinitiative unzureichend

Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Mieterverein hat die vom Senat angekündigte Bundesratsinitiative zur Mietpreisbremse als unzureichend kritisiert. "In Anbetracht der Vielfalt der Mietenprobleme ist es nicht nachvollziehbar, warum der Senat sich ausschließlich um eine Nachbesserung der Mietpreisbremse bemüht", erklärte Vereinsgeschäftsführer Reiner Wild am Dienstag. "Der Senat hält offenbar weder eine Absenkung der Mieterhöhungen nach Modernisierung noch der Kappungsgrenze bei "normalen" Mieterhöhungen für erforderlich, geschweige denn eine Verbesserung des Kündigungsschutzes."

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Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Mieterverein hat die vom Senat angekündigte Bundesratsinitiative zur Mietpreisbremse als unzureichend kritisiert. „In Anbetracht der Vielfalt der Mietenprobleme ist es nicht nachvollziehbar, warum der Senat sich ausschließlich um eine Nachbesserung der Mietpreisbremse bemüht“, erklärte Vereinsgeschäftsführer Reiner Wild am Dienstag. „Der Senat hält offenbar weder eine Absenkung der Mieterhöhungen nach Modernisierung noch der Kappungsgrenze bei „normalen“ Mieterhöhungen für erforderlich, geschweige denn eine Verbesserung des Kündigungsschutzes.

Kern der vor einigen Jahren auf Bundesebene eingeführten Mietpreisbremse sind Obergrenzen für Erhöhungen bei Mieterwechseln, die in der Praxis aber kaum greifen. Die Bundesratsinitiative, die der Senat am Dienstag bei einer auswärtigen Sitzung in Brüssel beschloss, zielt darauf ab, zwei Hürden zu beseitigen.

Zum einen sollen Vermieter verpflichtet werden, bereits zu Mietbeginn von sich aus über die Miete des Vormieters zu informieren und nicht erst auf Verlangen der Bewohner. Zum zweiten sollen Mieter einen Rückforderungsanspruch wegen zuviel gezahlten Geldes ab Mietbeginn haben. Bisher gilt dies erst, wenn sich die Mieter beschwerten.

„Wenn diese Bundesratsinitiative ein Signal sein soll, dann ist das schief gegangen“, sagte Wild. „Denn auch die Nachbesserung der Mietpreisbremse fällt mager aus.“ Wild forderte etwa, die Beschränkung des Instruments auf fünf Jahre aufzuheben und Ausnahmen sowie Umgehungsmöglichkeiten zu verhindern. Bei Verstößen müsse es ein Bußgeld geben.

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