Wehrhahn-Prozess:Verbrechen bleibt ungeklärt

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Der Wehrhahn-Prozess um den vermeintlichen Bombenleger Ralf S. endet mit einem Freispruch - mangels Beweisen. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft legt umgehend Revision ein.

Von Joachim Käppner, München/Düsseldorf

Es hat nicht gereicht. Nicht der 1. Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts. "Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees am Dienstag - die Entscheidung, Ralf S. freizusprechen. S. war vorgeworfen worden, aus Fremdenhass am 27. Juli 2000 in Düsseldorf einen Bombenanschlag verübt zu haben. Zehn Sprachschüler aus der früheren Sowjetunion waren verletzt worden, einige schwer. Etliche der Opfer waren Juden; eine junge Frau verlor ihr ungeborenes Kind durch einen Metallsplitter. Zwar komme S. "grundsätzlich auch als Täter in Betracht", doch reichten die Verdachtsmomente nicht aus, um ihn zu überführen. Nach einem reinen Indizienprozess ist dies eine Entscheidung nach dem Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". S. hatte vehement bestritten, die Tat begangen oder sich mit ihr gebrüstet zu haben. Es gab keine Zeugen, die ihn beim Auslösen der Explosion gesehen, keine DNA, keine Fingerabdrücke, die ihn damit in Verbindung gebracht hätten.

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