Potsdam:Elf Parteien treten in Brandenburg zu Landtagswahl an

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Potsdam (dpa/bb) - Die Listen von elf Parteien sind in Brandenburg zur Landtagswahl am 1. September zugelassen worden. Insgesamt hatten 13 Parteien ihre Landeslisten eingereicht, wie der Landeswahlausschuss am Donnerstag in Potsdam mitteilte. Zugelassen wurden demnach die Listen der Parteien SPD, CDU, Linke, AfD, Grüne, Freie Wähler, FDP, Piraten, Ökologisch-Demokratische Partei, Tierschutzpartei und V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer. Auch bei der zurückliegenden Landtagswahl 2014 waren elf Parteien angetreten.

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Potsdam (dpa/bb) - Die Listen von elf Parteien sind in Brandenburg zur Landtagswahl am 1. September zugelassen worden. Insgesamt hatten 13 Parteien ihre Landeslisten eingereicht, wie der Landeswahlausschuss am Donnerstag in Potsdam mitteilte. Zugelassen wurden demnach die Listen der Parteien SPD, CDU, Linke, AfD, Grüne, Freie Wähler, FDP, Piraten, Ökologisch-Demokratische Partei, Tierschutzpartei und V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer. Auch bei der zurückliegenden Landtagswahl 2014 waren elf Parteien angetreten.

Die Listen der Łužyska Alianca - Lausitzer Allianz (LA) und der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenbeförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei) hatten die Formalien nicht erfüllt.

Bei der Liste der AfD gebe es keine rechtlichen Bedenken, obwohl sie auf zwei Terminen aufgestellt wurde, erklärte Landeswahlleiter Bruno Küpper. Laut Landeswahlgesetz müsse die Liste in einer einheitlichen Veranstaltung - jedoch nicht an einem Tag - aufgestellt werden. Es sei zulässig, die Veranstaltung zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Das sei bei der AfD der Fall gewesen, erklärte ein Mitglied des Landeswahlausschusses. Küpper betonte, der Landeswahlausschuss treffe seine Entscheidung unparteiisch und nur die Formalien beachtend.

Die Lausitzer Allianz reichte laut Landeswahlausschuss genauso wie die „Partei“ nicht die erforderlichen Unterstützerunterschriften ein. In beiden Fällen hätte es außerdem weitere formale Mängel gegeben. Parteien, die noch nicht im Bundestag oder Landtag vertreten sind, müssen laut Landeswahlgesetz Unterstützerunterschriften von mindestens 2000 Wahlberechtigten vorlegen.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die AfD im Wahlkreis von CDU-Spitzenkandidat Ingo Senftleben keinen Direktkandidaten aufstellen kann. Wegen zwei fehlender Unterschriften wurde der Vorschlag der Partei für den Wahlkreis Oberspreewald-Lausitz 1 vom zuständigen Kreiswahlausschuss nicht zugelassen. Als Kandidat sollte Silvio Wolf antreten.

Einer aktuellen Civey-Befragung für den Berliner „Tagesspiegel“ und „Spiegel Online“ zufolge ist die AfD derzeit die stärkste Partei in Brandenburg. Würde am Sonntag gewählt, käme die Partei demnach auf 21,3 Prozent der Stimmen. Mit 17,2 Prozent stünde die SPD an Platz zwei, knapp vor den Linken mit 16,9 Prozent. Die CDU landete mit 16,3 Prozent auf Rang vier, die Grünen erreichten laut Umfrage 15,1 Prozent. Die FDP liegt bei 5,2 Prozent und kann nicht sicher damit rechnen in den Landtag einzuziehen.

Innenminister Karl-Heinz Schröter zeigte sich erleichtert über das „unstreitige Ergebnis des unabhängigen Landeswahlausschusses“. Er begrüße sehr, dass die Situation eine andere sei als in Sachsen. „Auf der dortigen umstrittenen Entscheidung des Landeswahlausschusses in Bezug auf die Liste der AfD liegt erkennbar kein Segen“, sagte Schröter laut Mitteilung.

In Sachsen wurde zuletzt ein Teil der AfD-Wahlliste für die Landtagswahl für ungültig erklärt. Wegen formaler Mängel kann die Partei dort nur mit 18 statt wie geplant mit 61 Kandidaten antreten. Die AfD hatte ihre Liste in zwei Versammlungen mit verschiedenen Versammlungsleitern und getrennten Wahlverfahren aufgestellt. Deshalb kann die Aufstellung laut dem dortigen Landeswahlausschuss nicht als einheitlich angesehen werden.

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