Mainz:SPD begrüßt Plan für neuen Zuschnitt der Wahlkreise

Mainz (dpa/lrs) - Die SPD-Fraktion hat die geplanten Änderungen am Zuschnitt der Wahlkreise in Rheinland-Pfalz begrüßt. "Einen 52. Wahlkreis zu etablieren, ist ein sehr intelligenter Vorschlag", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Martin Haller am Mittwoch in Mainz. Der Landtag werde damit nicht vergrößert, da gleichzeitig die Zahl der über Landeslisten gewählten Abgeordneten von bislang 50 auf 49 verringert werden solle. Die Wahlkreiseinteilung müsse die verfassungsrechtlichen Vorgaben mit möglichst gleich großen Wahlkreisen erfüllen und der demografischen Entwicklung gerecht werden, sagte SPD-Faktionschef Alexander Schweitzer. Drittes Ziel sei, "dass regionale Zuordnungen auch gewahrt bleiben".

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Mainz (dpa/lrs) - Die SPD-Fraktion hat die geplanten Änderungen am Zuschnitt der Wahlkreise in Rheinland-Pfalz begrüßt. „Einen 52. Wahlkreis zu etablieren, ist ein sehr intelligenter Vorschlag“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Martin Haller am Mittwoch in Mainz. Der Landtag werde damit nicht vergrößert, da gleichzeitig die Zahl der über Landeslisten gewählten Abgeordneten von bislang 50 auf 49 verringert werden solle. Die Wahlkreiseinteilung müsse die verfassungsrechtlichen Vorgaben mit möglichst gleich großen Wahlkreisen erfüllen und der demografischen Entwicklung gerecht werden, sagte SPD-Faktionschef Alexander Schweitzer. Drittes Ziel sei, „dass regionale Zuordnungen auch gewahrt bleiben“.

Die Zahl der Stimmberechtigten in einem Wahlkreis soll den Durchschnitt aller Wahlkreise um höchstens 25 Prozent über- oder unterschreiten. Nach einer Vorausberechnung für das Jahr 2021 wird aber der Wahlkreis Mainz II um 26,3 Prozent über dem Durchschnitt liegen, der Wahlkreis Zweibrücken um 25,8 Prozent unter dem Durchschnitt. Die Landesregierung schlägt daher vor, am südlichen und westlichen Rand von Mainz einen neuen Wahlkreis einzurichten und die Grenzen der Wahlkreise Zweibrücken, Pirmasens-Land, Pirmasens, Südliche Weinstraße, Landau und Germersheim neu abzustecken. Dies müsste im kommenden Jahr in einer Neufassung des Landeswahlgesetzes verankert werden.

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