Germersheim:Nach Tod eines Kandidaten: Landeswahlleiter entscheidet

Nach dem Unfalltod eines Kandidaten der Partei Die Linke für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März muss das Datum für die Abstimmung im Wahlkreis 51...

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Germersheim (dpa/lrs) - Nach dem Unfalltod eines Kandidaten der Partei Die Linke für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März muss das Datum für die Abstimmung im Wahlkreis 51 neu festgelegt werden. Der Landeswahlleiter müsse über den Termin entscheiden, und die Stimmzettel müssten neu gedruckt werden, teilte am Mittwoch die Kreisverwaltung Germersheim mit. Die sogenannte Nachwahl könnte theoretisch auch am 14. März stattfinden, dem ursprünglichen Termin, spätestens aber sechs Wochen nach dem geplanten Datum, hieß es.

Rechtlich ist die Lage der Kreisverwaltung zufolge so: Stirbt ein im Wahlkreis vorgeschlagener Bewerber nach der Zulassung des Wahlvorschlags, aber noch vor dem Wahltag, und ist kein Ersatzbewerber benannt, muss der Wahlleiter die Wahl für diesen Wahlkreis absagen und mitteilen, dass eine Nachwahl stattfinden wird.

Alle bisher ausgegebenen Briefwahlunterlagen seien ungültig, hieß es. Der bisherige Kandidat war zu Wochenbeginn tödlich verunglückt. Die Linke wird demnach keinen neuen Bewerber für den Wahlkreis benennen.

© dpa-infocom, dpa:210217-99-483494/2

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