Erfurt:Entscheidung über Kommunalwahl-Kandidaten

Erfurt (dpa/th) - Einen Monat vor den Landrats- und Bürgermeisterwahlen am 15. April geht es um die Zusammenstellung der Kandidatenlisten. Dazu sollten am Dienstag die Wahlausschüsse tagen, um die eingereichten Vorschläge prüfen. Zu den öffentlichen Sitzungen waren sowohl die Vorschlagenden als auch Bewerber eingeladen.

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Erfurt (dpa/th) - Einen Monat vor den Landrats- und Bürgermeisterwahlen am 15. April geht es um die Zusammenstellung der Kandidatenlisten. Dazu sollten am Dienstag die Wahlausschüsse tagen, um die eingereichten Vorschläge prüfen. Zu den öffentlichen Sitzungen waren sowohl die Vorschlagenden als auch Bewerber eingeladen.

Die Ausschüsse prüfen die Wählbarkeit nach dem Kommunalwahlrecht, das unter anderem ein Mindestalter von 21 Jahren und bei hauptamtlichen Positionen ein Höchstalter von 65 Jahren vorsieht. Kandidaten für ehrenamtliche Posten müssen mindestens ein halbes Jahr in dem Ort leben, bei hauptamtlichen Stellen gilt diese Einschränkung nicht.

Über die Wählbarkeit entscheidet außerdem, ob Kandidaten die Gewähr bieten, „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung“ einzutreten. Dazu müssen Bewerber auch eine Erklärung über eine eventuelle Zusammenarbeit mit der Stasi abgeben. Eine Zusammenarbeit schließt in der Regel eine Tätigkeit als Wahlbeamter aus. Andererseits gab es Fälle, in denen gewählte Kandidaten mit bekannter Stasi-Vergangenheit Bürgermeister wurden.

Gegen die Entscheidung der Ausschüsse ist Widerspruch möglich, über den sie bis 20. März entscheiden müssen. Erst danach gehen de endgültigen Kandidatenlisten an den Landeswahlleiter.

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