Wahlen - Erfurt:900 bislang von Wahl ausgeschlossene Thüringer dürfen wählen

Erfurt (dpa/th) - In Thüringen dürfen in diesem Jahr bei den Kommunalwahlen nach den jüngsten vorliegenden Zahlen rund 900 Menschen mitwählen, die bislang von der Teilnahme ausgeschlossen waren. Es handelt sich dabei um geistig Behinderte, die unter sogenannter Vollbetreuung stehen, sowie Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte. Der Landtag hatte das Kommunalwahlgesetz im April geändert, um diesen bisher nicht Wahlberechtigten die Möglichkeit zur Stimmabgabe zu geben.

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Erfurt (dpa/th) - In Thüringen dürfen in diesem Jahr bei den Kommunalwahlen nach den jüngsten vorliegenden Zahlen rund 900 Menschen mitwählen, die bislang von der Teilnahme ausgeschlossen waren. Es handelt sich dabei um geistig Behinderte, die unter sogenannter Vollbetreuung stehen, sowie Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte. Der Landtag hatte das Kommunalwahlgesetz im April geändert, um diesen bisher nicht Wahlberechtigten die Möglichkeit zur Stimmabgabe zu geben.

Bislang waren Menschen, die voll betreut werden, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geändert werden. Die Richter hatten es im Februar für verfassungswidrig erklärt, dass bestimmte behinderte Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Am Montag urteilte das Gericht zudem, dass das Wahlrecht für geistig Behinderte bereits bei der Europa-Wahl am 26. Mai gilt, wenn sie dies beantragen. An dem Tag werden in Thüringen auch die Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie Kreistage neu gewählt. In 15 Kommunen wird zudem über neue hauptamtliche Bürgermeister entschieden.

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