Studie:Verschiedene Altersgrenzen beim Wählen verwirren junge Leute

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Stimmzettelumschläge für eine Briefwahl werden aus einer Wahlurne geschüttet. (Foto: Robert Michael/dpa/Symbolbild)

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Berlin (dpa) - Unterschiedliche Altersgrenzen bei Wahlen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene führen bei jungen Menschen zu einer erheblichen Verunsicherung, ob sie teilnehmen dürfen oder nicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung zur Senkung des Wahlalters. Besonders deutlich sei dies im September 2021 am Superwahltag in Berlin geworden, wo zeitgleich auf allen drei Ebenen - Bundestag, Abgeordnetenhaus, Bezirksverordnetenversammlungen - gewählt wurde.

„Wir sehen, dass der Flickenteppich aus Wahlaltersgrenzen zu erheblichen Fehlwahrnehmungen unter jungen Menschen geführt hat“, sagte der Politikwissenschaftler Thorsten Faas von der FU Berlin, einer der Autoren der Studie. Die Befunde zeigten, dass rund zehn Prozent der 16- und 17-Jährigen nicht von ihrer Wahlberechtigung für die Kommunalwahl gewusst hätten. Gleichzeitig gab der Studie zufolge ein nicht unerheblicher Teil der minderjährigen Berliner bei einer Befragung fälschlicherweise an, bei der Bundestagswahl wahlberechtigt zu sein.

In elf Bundesländern dürfen inzwischen auch 16- und 17-Jährige die Kommunalparlamente mitwählen, in sechs Ländern auch die Landtage. Auch für die nächste Europawahl 2024 wird in Deutschland das Wahlalter 16 gelten. Das hat der Bundestag im November beschlossen. Für Bundestagswahlen gilt dagegen weiter die Altersgrenze 18 Jahre. Zwar würden die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP diese gern auf 16 Jahre senken, doch die Union lehnt dies ab. Ihre Zustimmung wäre jedoch nötig, weil für eine Änderung des Wahlalters das Grundgesetz geändert werden müsste.

Die Wissenschaftler fanden auch heraus, dass junge Menschen aus unteren Schichten ihre Wahlberechtigung häufiger falsch wahrnähmen als andere. Und: Die befragten jungen Berlinerinnen und Berliner ab 18 Jahren freuten sich am meisten über die Berechtigung zur Teilnahme an der Bundestagswahl und weniger über die Möglichkeit, die Kommunalvertretungen mitzuwählen. Bei den minderjährigen Befragten fiel die Begeisterung über die Wahlberechtigung auf kommunaler Ebene moderat aus, der Ärger über die Nichtzulassung zur Bundestagswahl dagegen größer.

„Mit anderen Worten: Nur bei Kommunal- oder Landtagswahlen wählen zu dürfen, holt junge Menschen emotional nicht wirklich ab, führt ihnen aber vor Augen, dass sie bei den wichtigen Wahlen noch nicht dabei sein dürfen“, heißt es in der Studie. Nach ihr bestätigten zusätzlich in Brandenburg und Sachsen vorgenommene Befragungen das Ergebnis einer Jugendwahlstudie von 2019, dass es Minderjährigen im Vergleich zu jungen Erwachsenen nicht an politischer Reife mangele.

© dpa-infocom, dpa:230122-99-311629/2

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