Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat zwei Einsprüche gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2016 zurückgewiesen. Konkret ging es um den Wahlkreis 3 in Mitte, in dem sich der SPD-Direktkandidat Thomas Isenberg nur mit einem hauchdünnen Vorsprung von zehn Stimmen gegen den Grünen Tilo Siewer durchgesetzt hatte. Die Grünen-Bezirksgruppe Mitte sowie der unterlegene Kandidat selbst hatten daraufhin Einspruch beim Verfassungsgericht eingelegt und eine Neuauszählung verlangt.
Das Gericht teilte nun mit, schon aus formalen Gründen sei der Einspruch der Parteigliederung komplett und der des Kandidaten teilweise unzulässig. Zudem habe der Verfassungsgerichtshof bei seinen Prüfungen zwei fehlerhafte Stimmzettel festgestellt. „Angesichts des Vorsprungs des gewählten Bewerbers von zehn Stimmen kann das Ergebnis der Wahl darauf nicht beruhen“, hieß es.