Vorwurf der Kinderpornografie:SPD will Edathy ausschließen

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Die SPD-Spitze strebt den Parteiausschluss von Sebastian Edathy an. Er habe sich moralisch unkorrekt verhalten, sagte Generalsekretärin Fahimi. Edathy fordert in einer neuen Erklärung die Ablösung der ermittelnden Staatsanwälte.

Ermittlungen gegen SPD-Politiker
:Der Fall Edathy - eine Chronik

Alles begann mit einer Verhaftung in Kanada: Wie der SPD-Politiker Sebastian Edathy ins Visier der Ermittler geriet und warum weiterhin viele Fragen offen sind.

Die SPD-Spitze strebt den Rauswurf ihres langjährigen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy aus der Partei an. "Es gibt ein formales Parteiordnungsverfahren gegen Herrn Edathy", sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi nach einer Besprechung des Parteipräsidiums am Montag in Berlin.

Man habe das Verfahren einstimmig an die Bezirksschiedskommission in Hannover übergeben.

Fahimi begründete den Schritt mit moralisch unkorrektem Verhalten Edathys - gegen ihn laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie.

Bereits vor einer Woche hatte der SPD-Vorstand einstimmig das Ruhen der Mitgliedsrechte gemäß Paragraf 18 der SPD-Satzung beschlossen. Einhergehend damit ist ein Parteiordnungsverfahren mit dem Ziel eines Parteiausschlusses.

Edathy stellt erneut Strafanzeige gegen Ermittler

Edathy forderte die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) am Montag auf, die gegen ihn ermittelnden Staatsanwälte von dem Verfahren abzuziehen. Dies gelte sowohl für die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover als auch für die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle, hieß es in einem von Edathys Rechtsanwalt Christian Noll veröffentlichten Schreiben an die Ministerin.

Noll stellte zudem erneut Strafanzeige gegen die Ermittlungsbehörden. "Die Ermittlungsbehörden haben bei ihrem Umgang mit Sebastian Edathy jedes Maß verloren", schrieb Noll in einer Pressemitteilung. Konkret nannte er die Missachtung der Unschuldsvermutung sowie die öffentliche Benennung von Details aus der Privatsphäre seines Mandanten.

Noll verwies dabei besonders auf einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Darin enthaltene Details ließen darauf schließen, dass dem Blatt die gesamte Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft vorliege. Deren Verbreitung sei jedoch eine Straftat. Edathys Anwalt teilte weiter mit, es sei auch Beschwerde gegen die Durchsuchungsbeschlüsse für Büro- und Privaträume des Politikers eingelegt worden. Zur Begründung erklärte er, auch die Staatsanwaltschaft Hannover selbst habe das Verhalten Edathys nicht als strafbar eingestuft. "Der Vorgang hätte daher bereits Anfang November geschlossen werden müssen." Stattdessen seien "öffentlichkeitswirksam Durchsuchungen vorgenommen" worden, "in der bloßen Hoffnung, dabei etwas zu finden".

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/sekr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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