Vorstoß von Innenminister de Maizière:Schulabschluss soll doppelte Staatsbürgerschaft erleichtern

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Wer in Deutschland einen Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft stellen will, soll künftig nur zwei Dokumente vorweisen müssen: die Geburtsurkunde und das Schul-Abschlusszeugnis. Mit dem Gesetzentwurf will Innenminister de Maizère die schwierige Definition erleichtern, wer nun als in Deutschland aufgewachsen gilt oder nicht.

Leichter zur doppelten Staatsbürgerschaft: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem er das Verfahren zur doppelten Staatsbürgerschaft vereinfachen will. Nach einem Bericht des Tagesspiegels sollen Anwärter demnach künftig mit einem deutschen Schulabschluss oder einer Meldebescheinigung nachweisen können, dass sie in Deutschland aufgewachsen sind.

"Entweder sollen die Betroffenen hier in Deutschland eine überwiegende Zeit verbracht haben, was man über das Melderecht nachweisen kann. Das ist aber immer noch recht aufwendig. Deshalb soll es eine zweite Möglichkeit geben, eine deutlich leichtere. Nämlich die Anknüpfung an einen einzigen Tatbestand, den jeder ohne bürokratischen Aufwand nachweisen kann: Das ist ein Schulabschluss in Deutschland", sagte de Maizière der Zeitung.

Was bedeutet "in Deutschland aufgewachsen"?

Bislang müssen sich junge Menschen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren entweder für die Staatsangehörigkeit der Eltern oder die deutsche entscheiden. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf eine Neuregelung verständigt. Demnach soll dieser Optionszwang für in Deutschland "geborene und aufgewachsene" Kinder wegfallen.

Um die schwierige Definition des Begriffs "aufgewachsen" gab es zuletzt immer wieder Diskussionen. Seinen neuen Gesetzesentwurf bezeichnete er als "handhabbaren und einfachen Vorschlag, der dem vereinbarten Kompromiss angemessen gerecht wird". Der Nachweis eines Schulabschlusses sei einfacher und deshalb "keine Hürde, sondern eine Erleichterung", erklärte de Maizière. Das Gesetz solle zügig verabschiedet werden.

Hoffnung machte de Maizière mit dem Gesetzesvorschlag denen, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben oder verlieren, bevor das Gesetz verabschiedet ist: "Diejenigen, die zwischendurch ihre deutsche Staatsbürgerschaft durch Gesetz verloren haben, werden nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes rasch und unbürokratisch wieder eingebürgert", versicherte der Bundesinnenminister.

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