Verurteilung im Buback-Mord:Verena Becker legt Revision ein

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Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wurde wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt - doch nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. "Uns überzeugt das Urteil nicht", sagte ihr Verteidiger Hans Euler. Neben Becker legte auch die Nebenklage Revision ein.

Die wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilte frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat Revision eingelegt. "Wir sind von der Verurteilung absolut nicht überzeugt", sagte Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler am Mittwoch. Zudem legte auch Nebenkläger Michael Buback, der Sohn von Siegfried Buback, Revision ein. Über die Revisionen muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Geht in die Revision: die frühere RAF-Terroristin Verena Becker. (Foto: REUTERS)

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Becker am Freitag vergangener Woche zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als verbüßt. Da eine Freilassung in der Regel nach zwei Dritteln der Haftzeit erfolgen kann und Becker bereits vier Monate in Untersuchungshaft saß, ist es auch nach dem Urteil sehr unwahrscheinlich, dass die 59-Jährige nochmals ins Gefängnis muss.

Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker "psychische Beihilfe" zu dem Dreifachmord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 geleistet. Das OLG sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für das Attentat im Beisein der späteren Täter "mitbestimmt" und die Täter in ihrem Tatentschluss "wissentlich und willentlich" bestärkt habe. Becker hatte vor Gericht jegliche Beteiligung an dem Attentat bestritten.

"Uns überzeugt das Urteil wegen psychischer Beihilfe nicht", sagte dazu Anwalt Euler. Denn dann müssten auch andere frühere RAF-Mitglieder wegen des Buback-Attentats angeklagt werden. Euler hält das Urteil zudem für widersprüchlich: "Einerseits soll Verena Becker die Täter vehement unterstützt haben - andererseits sah sich der Senat außerstande, die Täter zu nennen."

Bisher waren wegen des Buback-Attentats die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als "Mittäter" verurteilt worden. Gegen Günter Sonnenberg, der ursprünglich ebenfalls als verdächtig galt, war das Verfahren eingestellt worden.

Euler geht nicht davon aus, dass bei einem Erfolg der Revision vor dem Bundesgerichtshof das Verfahren neu aufgerollt werden muss. Es handele sich um eine rein rechtliche Frage, die ohne neue Beweisaufnahme entschieden werden könne.

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