Verteidigungsministerium:Bericht über Strafanzeige gegen von der Leyen

Ursula von der Leyen im Bundestag (Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft Berlin soll prüfen, ob die Ministerin externe Berater vorsätzlich scheinselbstständig beschäftigte. Auch der Bundesrechnungshof hat ein Auge auf die Sache.

Gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen liegt offenbar eine Strafanzeige wegen vorsätzlich verursachter Scheinselbstständigkeit vor. Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf einen Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Demnach prüft die Behörde, ob es einen Anfangsverdacht gegen die Ministerin gibt. Die anlaufenden Ermittlungen sollen auf eine Anzeige aus dem Umfeld des Verteidigungsministeriums hin gestartet worden sein.

Konkret geht es um den Einsatz von Unternehmensberatern in dem Ministerium. Für diese eigentlich selbstständig auftretenden Personen könnten Sozialabgaben fällig gewesen sein, weil sie über einen längeren Zeitraum eingesetzt waren und "dort wie Mitarbeiter beschäftigt" worden sein sollen, schreibt der Spiegel unter Berufung auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes. Die Vernetzung der eigentlich externen Kräfte mit der Behörde soll so weit gegangen sein, dass die Berater über Ministeriums-Mailadressen verfügten und Zugang zum geschützten Intranet-System hatten.

Dem Bericht zufolge wurde im Ministerium bereits angeordnet, derartige Verflechtungen für alle Externen zu beenden, sodass sie nicht mehr als "ministerielle Instanz" auftreten können. Ferner sollten dienstpostenähnliche Beschäftigungsverhältnisse "umgehend abgeschafft werden". Zudem habe das Rüstungsressort sechs Berater, die an einem IT-Projekt beteiligt waren, an die Rentenversicherung gemeldet. Es werde geprüft, ob sie scheinselbstständig tätig waren.

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