Verfassung:Vater, Mutter, Kind - und Staat

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"Wesen mit eigener Menschenwürde" - so ordnete Karlsruhe Kinder verfassungsrechtlich schon 1968 ein. (Foto: Ralf Hirschberger/PA)

Nach langer Debatte sollen Kinderrechte nun Eingang ins Grundgesetz finden - aber ändert sich überhaupt was?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die ersten Forderungen nach einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz liegen schon so lange zurück, dass damals geborene Kinder längst er-wachsen sind. 1992, mit Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention, wurden die ersten Vorschläge erarbeitet, 2004 mahnte das UN-Kinderrechtskomitee eine Debatte an, dann folgte Initiative auf Initiative, von Linken, Grünen, SPD, aus den Bundesländern, vom Bundesfamilienministerium. 2014 wurde vorgeschlagen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, was dann tatsächlich geschah. Ende Oktober hat sie nun ihren Abschlussbericht vorgelegt. So richtig eilig war es also nicht mit den Kinderrechten, aber noch vor Weihnachten soll es soweit sein: Das Bundesjustizministerium will einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorlegen.

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