Verfahren in den Niederlanden:NS-Verbrecher wird nicht ausgeliefert

Seit Jahren lebt er unbehelligt in Ingolstadt, und das wird auch so bleiben: Die deutsche Justiz liefert den NS-Verbrecher Klaas Faber nicht aus.

Hans Holzhaider

Der in den Niederlanden wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilte Klaas Carel Faber wird von der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgeliefert. Der 88-Jährige, der seit 1961 in Ingolstadt lebt, hat bei einer Anhörung durch das Amtsgericht Ingolstadt eine Auslieferung abgelehnt.

Das Gelände des ehemaligen KZ Westerbork heute. In den vierziger Jahren waren weit mehr als 100.000 niederländische Juden über Westerbork in die Vernichtungslager wie Auschwitz geschafft worden. Klaas Faber soll als SS-Mann in Westerbork gewesen sein. (Foto: AFP)

Nach dem Gesetz über Internationale Rechtshilfe kann ein deutscher Staatsbürger nur dann zum Zweck der Strafvollstreckung ausgeliefert werden, wenn er selbst der Auslieferung zustimmt. Faber, der 1923 in Haarlem geboren ist, war während des Krieges freiwillig der deutschen Waffen-SS beigetreten und hatte damit die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.

Er wurde 1947 von einem holländischen Sondergerichtshof zum Tode verurteilt, weil er in mindestens drei Fällen an Exekutionen von holländischen Widerstandskämpfern beteiligt war. Das Urteil wurde später in lebenslange Haft abgeändert. 1952 gelang Faber zusammen mit sechs anderen Gefangenen die Flucht aus einem holländischen Gefängnis nach Deutschland. Ein Auslieferungsgesuch der Niederlande wurde 1954 abgelehnt.

Im November 2010 erließen die Niederlande einen europäischen Haftbefehl gegen Faber. Die Stadt Ingolstadt prüfte daraufhin erneut die Frage der Staatsangehörigkeit Fabers und kam Anfang März wiederum zu dem Ergebnis, dass Faber deutscher Staatsangehöriger sei.

Nachdem Faber nun vor dem Amtsrichter erklärt hat, dass er einer Auslieferung nicht zustimme, werde in den nächsten Tagen die förmliche Entscheidung ergehen, dass der 88-Jährige nicht ausgeliefert wird, heißt es bei der Münchner Generalstaatsanwaltschaft.

© SZ vom 11.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: