Venezuela:EU-Gericht weist Klage ab

Die Sanktionen der Europäischen Union gegen Venezuela sind nach einem Urteil des Gerichts der EU rechtmäßig. Die Richter wiesen am Dienstag eine Klage Venezuelas ab. Gewalttaten, Menschenrechtsverletzungen und Angriffe auf die Demokratie seien zum Zeitpunkt des Sanktionserlasses hinreichend belegt gewesen. Daher hätten die EU-Staaten keinen Beurteilungsfehler begangen. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. Die EU-Staaten verhängten 2017 Sanktionen gegen Venezuela. Demnach durften Militärgüter nicht mehr nach Venezuela verkauft oder weitergegeben werden. Venezuela klagte dagegen, die Richter des EU-Gerichts wiesen die Klage 2018 als unzulässig ab, der EuGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück an das Gericht, das nun erneut gegen Venezuela entschied.

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