Urteil in Straßburg:Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei wegen Haft für zwei Journalisten

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. (Foto: REUTERS)
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei verurteilt, weil sie zwei Journalisten nach dem Putschversuch inhaftiert hatte.
  • Damit stellten sich die Richter in Straßburg hinter das türkische Verfassungsgericht.
  • Untergeordnete Gerichte hatten sich geweigert, die Freilassung der Journalisten anzuordnen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung zweier Journalisten nach dem gescheiterten Militärputsch vom Juli 2016 verurteilt. Die Straßburger Richter gaben den klagenden Reportern recht. Das Gericht schloss sich damit der Meinung des türkischen Verfassungsgerichts an, das die Inhaftierung der beiden Kläger im Januar als Verstoß gegen ihre Grundrechte gerügt hatte.

Damit haben türkische Journalisten, die nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verhaftet worden waren, zum ersten Mal erfolgreich vor dem Straßburger Gericht geklagt, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Kritik an der Regierung dürfe nicht als Terrorunterstützung geahndet werden, hieß es von dem Gericht. Journalisten aufgrund von Meinungsäußerungen zu verhaften, sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht angemessen. Der türkische Staat muss den beiden nun jeweils 21 500 Euro Entschädigung zahlen, urteilten die Richter.

Bei den beiden Männern handelt es sich um Hasan Altan und Şahin Alpay. Altan war im September wegen angeblicher Beteiligung an dem Putschversuch verhaftet und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte vor dem Putsch im TV-Sender Can Erzincan TV ein politisches Diskussionsprogramm veranstaltet. Alpay, der unter anderem für die Zeitung Zaman schrieb, die von der türkischen Regierung als Sprachrohr der Gülen-Bewegung gesehen und deshalb verboten wurde, war erst vor kurzem nach 20 Monaten Untersuchungshaft in den Hausarrest entlassen worden. Auch ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.

Das türkische Verfassungsgericht hatte bereits im Januar geurteilt, dass Alpays und Altans Inhaftierungen ihr Recht auf Sicherheit und Freiheit sowie ihr Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit verletzen. Die Regierung hatte dieses Urteil scharf kritisiert und zwei untergeordnete Gerichte hatten sich geweigert, die Freilassung der Journalisten anzuordnen. Daraufhin zogen die Journalisten vor den EGMR.

Die Kläger hoffen, dass das Straßburger Urteil den Weg für ihre definitive Freilassung ebnen könnte. Als Mitglied des Europarats ist die Türkei verpflichtet, die Urteile des EGMR umzusetzen.

In der Türkei gab es im Zuge des nach dem Putschversuch verhängten Ausnahmezustands mehr als 55 000 Festnahmen, mehr als 140 000 Staatsbedienstete wurden entlassen oder vom Dienst suspendiert. Die Presse- und Meinungsfreiheit wurde stark eingeschränkt.

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