Türkei:Türkei gewährt Flüchtlingen Arbeitserlaubnis

  • Ab sofort können Flüchtlinge in der Türkei eine Arbeitserlaubnis beantragen.
  • Sie müssen dafür mindestens sechs Monate im Land registriert sein.
  • So soll der anhaltende Zustrom von Migranten aus der Türkei in die EU gebremst werden.

Anhaltender Zustrom von Migranten aus der Türkei in die EU soll gebremst werden

Die Türkei kippt ihr generelles Arbeitsverbot für Flüchtlinge: Sie können ab sofort eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die entsprechende Neuregelung wurde am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht. Voraussetzung ist demnach, dass Ausländer, die "vorübergehenden Schutz" in der Türkei genießen, mindestens sechs Monate im Land registriert sind. EU-Minister Volkan Bozkir hatte gesagt, mit dem Schritt solle der anhaltende Zustrom von Migranten aus der Türkei in die EU gebremst werden. Das bisherige Arbeitsverbot für Flüchtlinge gilt als ein Grund dafür, dass viele Syrer in die EU weiterziehen.

Quote der Flüchtlinge darf zehn Prozent der türkischen Belegschaft nicht übersteigen

In Betrieben darf die Quote der Flüchtlinge künftig zehn Prozent der türkischen Belegschaft in der Regel nicht übersteigen, wie aus dem neuen Gesetz hervorgeht. In Betrieben mit weniger als zehn türkischen Beschäftigten darf maximal ein Flüchtling arbeiten. Für Berufe etwa im Gesundheits- und Bildungssektor müssen Flüchtlinge außerdem für eine Arbeitserlaubnis bestimmte Vorbedingungen erfüllen.

Die Türkei hat nach Regierungsangaben mehr als zwei Millionen Flüchtlinge alleine aus Syrien aufgenommen. Die EU und die Türkei hatten im November einen Aktionsplan in der Flüchtlingskrise vereinbart. Die Regierung in Ankara sagte darin unter anderem zu, syrischen Flüchtlingen die "Teilnahme an der Wirtschaft" zu ermöglichen. Dafür soll sie umfassende politische und finanzielle Unterstützung sowie eine herausgehobene Stellung als Partner erhalten.

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