Die deutsche Übersetzerin und Journalistin Meşale Tolu darf auch vier Monate nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft die Türkei nicht verlassen. Ein Istanbuler Gericht beschloss am Donnerstag, die Ausreisesperre für die 33-jährige Neu-Ulmerin und ihren ebenfalls angeklagten Ehemann Suat Çorlu aufrechtzuerhalten. Allerdings muss sich Tolu künftig nicht mehr jede Woche bei der Polizei melden. Der Prozess gegen das Ehepaar und 25 weitere Angeklagte wegen Terrorvorwürfen wird erst Mitte Oktober fortgesetzt. Tolu sprach nach der Entscheidung des Gerichts von "Schikane" und kündigte an, Einspruch einzulegen. Das Ausreiseverbot bedeute für sie, "dass ich weiterhin keine normale Routine im Leben haben werde". Sobald sie als Journalistin arbeite, setze sie sich der Gefahr aus, wieder in Haft zu kommen. Tolu hatte vor ihrer Festnahme Ende April 2017 für die linke Nachrichtenagentur Etha gearbeitet. Die Anklage wirft ihr vor, der linksradikalen MLKP anzugehören, die in der Türkei verboten ist.
Türkei:Ausreisesperre verlängert
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Die Journalistin Meşale Tolu darf das Land weiterhin nicht verlassen. Nach der Entscheidung des Gerichts spricht sie von "Schikane" und kündigt Einspruch an.
Von Luisa Seeling, dpa, Istanbul
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