Preisfrage zum Jahresbeginn: Was hat der Berufsverband der deutschen Psychologen mit dem Berufsverband der deutschen Zeitungsverleger gemeinsam? Und was wiederum verbindet diese mit dem Lesben- und Schwulenverband, mit der Katholischen Jungen Gemeinde, der Bürgerinitiative Umweltschutz und dem Chaos Computer Club?
Die Antwort: Sie alle haben zum sechsjährigen Bestehen der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine geharnischte gemeinsame Erklärung gegen diese EU-Richtlinie unterzeichnet - in der sie sich energisch dagegen wehren, dass die Kommunikationsdaten des gesamten Telefon- und Internetverkehrs gespeichert werden "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".
Das letztere Zitat stammt allerdings nicht aus dieser Resolution, sondern aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010. Damals hat das höchste Gericht das deutsche Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, das auf der EU-Richtlinie basierte, für verfassungswidrig erklärt. Seitdem, also seit fast zwei Jahren, streitet die deutsche Politik über ein neues deutsches Vorratsdatenspeicherungsgesetz.
Vorratsdatenspeicherung - das Wort ist mittlerweile so abgenutzt wie einst das vom Lauschangriff. Dieser wurde vor 15 Jahren genauso vehement gefordert wie heute die Vorratsdatenspeicherung, er spielt aber keine Rolle mehr, seitdem ihn das höchste Gericht in Karlsruhe im Jahr 2004 gestutzt hat: Polizei und Staatsanwaltschaft kommen heute weitgehend ohne das große Abhören aus.
Vorratsdatenspeicherung bedeutet, ganz im Wortsinn, dass Daten auf Vorrat gespeichert werden. Es wird gespeichert, was das Zeug hält - wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat und wo er sich dabei aufgehalten hat. Es soll auch festgehalten werden, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.
Weitreichende Registrierung
Sinn dieser "anlasslosen" Speicherung ist: Wenn die Sicherheitsbehörden Daten suchen, sollen sie dann aus diesem gewaltigen Pool herausgefischt werden können.
Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Europa halten wir für inakzeptabel", heißt es in der oben zitierten Resolution. Die CDU/CSU freilich hält diese Registrierung für sicherheitspolitisch unverzichtbar; auch in der SPD gibt es große Sympathien dafür, bei der übrigen Opposition freilich große Empörung darüber und bei der Regierungspartei FDP Widerstand.
Die jetzige FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einst, als die FDP noch in der Opposition war, vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt und dann 2010, da war sie schon Ministerin, das Urteil erwirkt, das so eindringlich vor so viel Speicherei warnt.
Aber die Lage bei der Vorratsdatenspeicherung ist anders als damals beim Lauschangriff: Der basierte auf rein deutschem Recht. Als das Bundesverfassungsgericht ihn 2004 nur noch unter allerstrengsten Voraussetzungen zugelassen hat, war er damit praktisch tot.
Die Vorratsdatenspeicherung dagegen basiert auf einer EU-Richtlinie. Und mit der EU hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2010 über die Vorratsdatenspeicherung nicht anlegen wollen: Das höchste deutsche Gericht hat daher die EU-Richtlinie als solche grummelnd akzeptiert und nur deren deutsche Umsetzung als grundrechtswidrig gebrandmarkt.
Das taten die Richter zwar mit so drastischen Sätzen, dass klar wird, was sie von der gesamten Vorratsdatenspeicherei halten - nämlich gar nichts. Aber um das rechtskräftig zum Ausdruck zu bringen, hätten sie entweder aus eigenem Recht erklären müssen, dass die EU bei der Vorratsdatenspeicherung "ultra vires" handele, also jenseits ihrer Kompetenzen, und die ganze Speicherei also vom EU-Recht gar nicht gedeckt sei - oder die Richter hätten die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Entscheidung vorlegen müssen.
Das haben die deutschen Verfassungsrichter aber nicht getan - und das ist der Grund dafür, warum der Streit weitergeht: Karlsruhe hat es zugelassen, dass der gewaltige deutschland- und europaweite Datenspeicher angelegt wird. Die höchsten deutschen Richter haben also vor Brüssel gekuscht - und nur die Bedingungen dafür erschwert, wann in Deutschland im riesigen Datenpool gefischt werden darf.
Zwar hält die EU-Kommission selber mittlerweile ihre Richtlinie für etwas problematisch, pocht aber gleichwohl auf deren Umsetzung und droht Deutschland, wie zuvor schon anderen Staaten, mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht das gelassen und das Grundrecht auf Datenschutz nach Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta als ihren Verbündeten. Diese Grundrechtecharta wurde nämlich erst nach der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie wirksam - und stellt jetzt deren Legitimität in Frage.
Furcht vor Einschüchterung
Der besonders vehemente Protest der Berufsverbände von Vertrauensberufen hat einen nachvollziehbaren Grund: Die Vorratsdatenspeicherung, so fürchten sie, höhle Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus, sie untergrabe auch den Schutz journalistischer Quellen und beschädige so die Pressefreiheit im Kern.
In der Tat: Wenn jede elektronische Kontaktaufnahme von oder zu einem Pressevertreter für einen längeren Zeitraum von Sicherheitsbehörden rückverfolgbar ist, muss man kein Datenschützer und kein Presseverbandsfunktionär sein, um zu erkennen, was das bedeuten kann: Einschüchterung. Wer befürchten muss, dass ihm ein Strick gedreht wird, wenn er sich an einen Journalisten wendet, der lässt das dann lieber bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie gesagt, die Vorratsdatenspeicherung nicht generell verboten, sondern diese Speicherung bei Einhaltung eines "hohen Standards der Datensicherheit" zugelassen und nur an den Zugriff auf die Daten ganz besondere und enge Anforderungen gestellt.
Der von der Bundesjustizministerin vorgelegte Gesetzentwurf schöpft diese Möglichkeiten nicht ganz aus. Das dort vorgesehene Quick-freeze-Verfahren will nicht ohne jeden Anlass, aber immerhin schon bei ganz vagen Verdachtsmomenten gegen Personen und Personengruppen deren Telekommunikationsdaten "einfrieren", also speichern lassen - und sie dann, wenn der Verdacht konkreter wird, auftauen.
Den Verbänden der Vertrauensberufe und den Grundsatzkritikern der Vorratsdatenspeicherung geht auch das zu weit: Sie vertrauen darauf, dass die EU-Richtlinie vor dem EU-Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Und notfalls, so sagen sie, müsse Deutschland eben ein Bußgeld zahlen. Das sei dann der Preis der Freiheit.