Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Abschiebung eines wegen Terroraktivitäten verurteilten Algeriers aus Frankreich nach Algerien gebilligt. Der Gerichtshof bescheinigt dem nordafrikanischen Land deutliche Fortschritte im Umgang mit Mitgliedern von Terrorgruppen. Berichte aus den Jahren 2017 und 2018 deuteten nicht mehr auf Folter hin. Mehrere nationale Gerichtshöfe seien zum selben Ergebnis gekommen. Aus Sicht des Gerichts ist im konkreten Fall nicht einmal eine förmliche diplomatische Zusicherung erforderlich; eine mündliche Note der Behörden genüge. Der Mann, in Frankreich zu sechs Jahren Haft verurteilt, hatte argumentiert, in Algerien erwarte ihn Folter und erniedrigende Behandlung. Im Eilverfahren hatte der Gerichtshof die Abschiebung zunächst gestoppt.
Straßburg:Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt Abschiebung
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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