Basel (dpa) - Schon seit rund vier Jahren veröffentlicht die Schweizer Steuerverwaltung Namen und andere personenbezogene Daten mutmaßlicher ausländischer Steuersünder, wenn vorher alle Versuche einer Kontaktaufnahme gescheitert sind. Das erklärte ein Sprecher der ESTV auf Anfrage der Schweizer Nachrichtenagentur sda. Die Publikation erfolgt demnach bei Amtshilfebegehren anderer Länder in letzter Instanz. Die Betroffenen werden so aufgerufen, Stellung zu nehmen. Das Vorgehen entspreche den Schweizer Grundrechten.
Steuern:Schweizer Steuerbehörde: Verdächtigte haben Recht auf Stellungnahme
Basel (dpa) - Schon seit rund vier Jahren veröffentlicht die Schweizer Steuerverwaltung Namen und andere personenbezogene Daten mutmaßlicher ausländischer Steuersünder, wenn vorher alle Versuche einer Kontaktaufnahme gescheitert sind. Das erklärte ein Sprecher der ESTV auf Anfrage der Schweizer Nachrichtenagentur sda. Die Publikation erfolgt demnach bei Amtshilfebegehren anderer Länder in letzter Instanz. Die Betroffenen werden so aufgerufen, Stellung zu nehmen. Das Vorgehen entspreche den Schweizer Grundrechten.
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