Steuern:Schäuble bessert Erbschaftsteuer nach

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Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kommt Kritikern der Erbschaftsteuer-Reform entgegen. Nach dem heute vorgelegten Referentenentwurf soll die geplante Einbeziehung des Privatvermögens zur Zahlung der Erbschaftsteuer weniger scharf ausfallen.

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Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kommt Kritikern der Erbschaftsteuer-Reform entgegen. Nach dem heute vorgelegten Referentenentwurf soll die geplante Einbeziehung des Privatvermögens zur Zahlung der Erbschaftsteuer weniger scharf ausfallen.

Mit dem jetzt vorgeschlagenen Wahlrecht reagiert Schäuble auf Kritik der Wirtschaft und vor allem der CSU.

Gelockert werden sollen gegenüber ersten Plänen auch die Verschonungsregeln für Kleinstfirmen. Weniger streng fallen auch die Vorgaben für die Bedürfnisprüfung aus, der sich Erben vor allem großer Firmenvermögen vor einer möglichen Begünstigung durch den Fiskus unterziehen müssen. Die Wirtschaft bleibt unzufrieden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert. Die Karlsruher Richter fordern etwa, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. 

Schäuble belässt es zwar bei der umstrittenen Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall. Unterhalb der Schwelle bleibt es bei der Steuerbefreiung, wenn der geerbte Betrieb fortgeführt wird und Jobs erhalten bleiben. Nach dem Referentenentwurf erhöht sich aber die Prüfschwelle auf 40 Millionen Euro, „wenn bestimmte qualitative Merkmale in den Gesellschaftsverträgen oder Satzungen vorliegen“. Gemeint sind Kapitalbindungen für Eigner wie Ausschüttungsverbote. 

Bei der Bedürfnisprüfung soll nach wie vor privates Vermögen bis zur Hälfte herangezogen werden. Neu ist aber eine Wahlmöglichkeit: Wer die Einbeziehung des Privatvermögens nicht will, kann auf ein Abschmelzmodell zurückgreifen. So kann der Firmenerbe einen Verschonungsabschlag beantragen: Zwischen 20 Millionen bis 110 Millionen Euro begünstigten Vermögens schmilzt der Abschlag um einen Prozentpunkt je 1,5 Millionen Euro. Ab 110 Millionen Euro gilt ein Abschlag von 25 beziehungsweise 40 Prozent.

Kleinstfirmen können ohne jede Prüfung erbschaftsteuerfrei bleiben. Wie bisher soll das an der Zahl der Arbeitsplätze (gemessen an der Lohnsumme) festgemacht werden. Die Ausnahme soll aber nur noch für Firmen mit bis zu drei Beschäftigten gelten. Bei Betrieben mit vier bis zehn Arbeitnehmern soll es flexible Vorgaben geben.

DIHK-Präsident Eric Schweitzer sprach von einem „herben Schlag“ und nannte den Entwurf in der Sache enttäuschend. Er verwies auf die Einbeziehung des Privatvermögens. Aus Sicht der Stiftung Familienunternehmen berücksichtigt der Referentenentwurf, dass eine Verschonung jenseits von 100 Millionen Euro Übertragungswert grundsätzlich möglich ist. Schäuble setze das Karlsruher Urteil aber zu eng um.

Die SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe sagte, „der Referentenentwurf geht an vielen Stellen in die richtige Richtung“. Bei der Ausgestaltung aber gebe es Licht und Schatten. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) begrüßte die Nachbesserungen, mahnte aber weitere Korrekturen an.

Die Grünen-Politikerin Lisa Paus kritisierte dagegen, „Schäubles Referentenentwurf ist eine gute Nachricht für die reichsten Unternehmerfamilien in Deutschland, aber eine schlechte Nachricht für die Mittelschicht“. Bereits nach der 20-Millionen-Freigrenze würden in über 99 Prozent der Fälle Betriebsvermögen ungeprüft steuerfrei vererbt werden.

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