Sozialleistungen:Hartz-IV-Empfänger sollen stärker kontrolliert werden

Lesezeit: 1 min

Es soll grundsätzlich ein Datenabgleich mit verschiedenen Behörden durchgeführt werden. (Foto: dpa)
  • Hartz-IV-Empfänger sollen künftig von Jobcentern strenger auf mögliche Einkünfte und Vermögen geprüft werden.
  • Dabei sollen auch die mit im Haushalt lebenden Familienmitglieder einbezogen werden.
  • In Deutschland sind fast sechs Millionen Menschen auf die sogenannten Grundsicherungsleistungen angewiesen.

Die Bundesagentur für Arbeit will Haushalte, in denen Hartz-IV-Empfänger leben, stärker überwachen. Dafür sollen auch Daten von Menschen überprüft werden, die selbst keine Leistungen vom Staat beziehen. Das berichtet die Bild-Zeitung unter Verweis auf einen internen Bericht.

Demnach habe die Bundesagentur für Arbeit alle Jobcenter angewiesen, einen Datenabgleich mit anderen Behörden durchzuführen, um mögliche Einkünfte und Vermögen besser kontrollieren zu können. So sollen etwa die Rentenversicherung oder das Bundeszentralamt für Steuern Auskunft geben. Überprüft werden sollen die Daten monatlich und nicht mehr nur vierteljährlich wie bisher.

Die neue Regel gelte etwa für Eltern eines Hartz-IV-Empfängers, die mit diesem in einem Haushalt zusammenleben und Rente beziehen. Die striktere Kontrolle der Betroffenen werde von der Bundesagentur für Arbeit für nötig erachtet, "weil deren Einkommen und Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Person, die Leistungen bezieht, zu berücksichtigen sind", zitiert die Bild aus dem Schreiben.

Zahlen von älteren Erwerbslosen steigen

In Deutschland beziehen fast sechs Millionen Menschen Hartz IV - darunter auch viele Migranten. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, waren im April 1,5 Millionen Menschen mit einem ausländischen Pass auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Das sind zwölf Prozent mehr als 2015.

Doch auch viele ältere Arbeitslose kommen nur mit Unterstützung vom Staat über die Runden. Ende 2015 bezogen 195 000 Arbeitslose, die älter als 55 Jahre waren, mehr als vier Jahre lang Hartz IV - 40 Prozent mehr als noch fünf Jahre zuvor.

Hartz IV soll den Lebensunterhalt eines Beziehers grundsätzlich sichern. Dafür muss derjenige nicht per se im arbeitsfähigen Alter sein. So können auch Kinder entsprechende Leistungen erhalten.

© SZ.de/dpa/AFP/lkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

ExklusivHartz IV
:Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen

Wer seine Arbeit verliert, der macht schnell Schulden - auch beim Amt. Gerade dort ist ein Kompromiss aber kaum zu erzielen, stattdessen kommt der Inkassodienst.

Von Kristiana Ludwig

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: