Sexualstraftäter:Merk für längere Verjährungsfristen

Mit Härte will Bayerns Justizministerin Beate Merk gegen Sexualstraftäter vorgehen - vor allem gegen Kinderschänder.

Die Rechte von Opfern von Missbrauch und sexueller Gewalt müssen nach Ansicht von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) gestärkt werden. Vor allem sollen lange zurückliegende Taten deutlich langsamer verjähren als bisher.

Zeigt Härte bei der Ahndung von Sexualstraftaten: Beate Merk (Foto: Foto: dpa)

"In vielen Fällen genügen die derzeitigen Fristen zwar, um eine strafrechtliche Verfolgung der Täter sicherzustellen. Wir erleben es aber immer wieder, dass Fälle des sexuellen Missbrauchs erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgedeckt werden", sagte Merk der Passauer Neuen Presse.

Auch die jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an katholischen Schulen zeigten, dass Opfer jahrzehntelang geschwiegen hätten. Merk hält daher eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs auf 30 Jahre für "unabdingbar".

Zudem will Merk, dass der "einfache" sexuelle Missbrauch von Kindern zum Verbrechen mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren aufgestuft werde. Das hätte zur Folge, dass sich die Verjährungsfrist auf 20 Jahre verlängert.

"Jeder sexuelle Missbrauch von Kindern muss als Verbrechen gelten und mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Nichts ist widerwärtiger, als wenn ein Erwachsener seine sexuellen Triebe an einem Kind auslebt und damit dessen kindliches Urvertrauen zerstört", sagte Merk.

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