Hamburg:Hamburg will Ferienwohnungsvermietung stärker reglementieren

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Hamburg (dpa/lno) - Hamburg will die Vermietung von Wohnungen als Ferienunterkünfte künftig stärker reglementieren. Ein am Dienstag vom Senat beschlossener Entwurf eines neuen Wohnraumschutzgesetzes sieht vor, dass sich Anbieter künftig mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer registrieren lassen müssen. Außerdem soll der Zeitraum, in dem eine Wohnung als Ferienunterkunft beispielsweise über Internetportale wie Airbnb vermietet werden darf, von bisher sechs auf nur noch zwei Monate pro Jahr verkürzt und Onlineportale verpflichtet werden, nur noch Angebote mit Wohnraumschutznummer zuzulassen. Der Strafrahmen bei Verstößen soll sich von bislang 50 000 auf 500 000 Euro erhöhen.

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Hamburg (dpa/lno) - Hamburg will die Vermietung von Wohnungen als Ferienunterkünfte künftig stärker reglementieren. Ein am Dienstag vom Senat beschlossener Entwurf eines neuen Wohnraumschutzgesetzes sieht vor, dass sich Anbieter künftig mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer registrieren lassen müssen. Außerdem soll der Zeitraum, in dem eine Wohnung als Ferienunterkunft beispielsweise über Internetportale wie Airbnb vermietet werden darf, von bisher sechs auf nur noch zwei Monate pro Jahr verkürzt und Onlineportale verpflichtet werden, nur noch Angebote mit Wohnraumschutznummer zuzulassen. Der Strafrahmen bei Verstößen soll sich von bislang 50 000 auf 500 000 Euro erhöhen.

Es gehe nicht darum „Krieg gegen Airbnb“ zu führen, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). „Aber wir haben etwas dagegen, dass Wohnraum missbraucht wird.“

Nach Angaben von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) werden von den 938 000 Hamburger Wohnungen allein bei Airbnb zwischen 6000 und 7000 als Ferienunterkünfte angeboten. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und steigender Mieten in der Stadt liege es auf der Hand, „dass wir unbedingt den Wohnraumbestand vor zweckfremder Nutzung schützen müssen“, sagte sie. Die zur Überwachung zuständigen Stellen in den Bezirken sollen um acht zusätzliche erhöht, zwei befristet bestehende in dauerhafte umgewandelt werden.

Wohnungsinhaber, die sich registrieren und ihre Räume im zugelassenen Zeitraum anderen als Unterkunft anbieten, sollen das auch künftig tun können. Problematisch seien die Fälle, in denen Wohnungen aus kommerziellem Interesse zweckentfremdet würden. „Wir wollen die Streu vom Weizen trennen“, sagte Tschentscher. Eine halbe Million Euro als Bußgeld habe da „schon eine präventiv abschreckende Wirkung“.

Das Gesetz soll nach dem Willen des Senats nach Zustimmung der Bürgerschaft Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

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