Berlin:Rechtsstreit um Vita der Senatssprecherin geht weiter

Berlin (dpa/bb) - Ein Rechtsstreit um den Lebenslauf der Berliner Senatssprecherin Claudia Sünder geht in eine neue Runde. Das Berliner Landgericht untersagte dem Autor Hanjo Lehmann, der Sünder falsche Angaben in ihrer offiziell veröffentlichten Vita vorwarf, diverse Behauptungen zu wiederholen. Gleichzeitig sah das Gericht andere Behauptungen Lehmanns durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das gelte unabhängig von deren Wahrheitsgehalt, den die Richter im Rahmen ihrer einstweiligen Verfügung nicht geprüft hätten, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.

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Berlin (dpa/bb) - Ein Rechtsstreit um den Lebenslauf der Berliner Senatssprecherin Claudia Sünder geht in eine neue Runde. Das Berliner Landgericht untersagte dem Autor Hanjo Lehmann, der Sünder falsche Angaben in ihrer offiziell veröffentlichten Vita vorwarf, diverse Behauptungen zu wiederholen. Gleichzeitig sah das Gericht andere Behauptungen Lehmanns durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das gelte unabhängig von deren Wahrheitsgehalt, den die Richter im Rahmen ihrer einstweiligen Verfügung nicht geprüft hätten, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.

Sünder will den Beschluss anfechten. „Ich habe von meinem Recht, dagegen Beschwerde einzulegen, Gebrauch gemacht“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Sie wolle eine Überprüfung des Ende Juli ergangenen Beschlusses durch das Kammergericht.

Lehmann hatte eine umfangreiche Abhandlung verfasst und verbreitet, in der er Sünder in teils derben Worten Ungereimtheiten in ihrem Lebenslauf vorwirft, vor allem im Hinblick auf einzelne berufliche Stationen. Sünder hatte bereits vor einigen Tagen betont, dass sie weder etwas verschwiegen noch beschönigt habe.

Nach einer Anzeige der Senatskanzlei ermittelt die Staatsanwaltschaft auch strafrechtlich gegen Lehmann wegen Beleidigungsdelikten. Bei einer Durchsuchung seiner Räumlichkeiten beschlagnahmte sie Datenträger und EDV-Geräte. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Über den jüngsten Gerichtsbeschluss hatte zuerst der „Stern“ in seiner neuesten Ausgabe berichtet.

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