Landtagswahl:Sächsische AfD legt Verfassungsbeschwerde ein

Jörg Urban, Vorsitzender der AfD in Sachsen. (Foto: dpa)

Die Streichung von 43 Kandidaten auf der Landesliste sei ein Willkürakt, sagt der sächsische Parteichef Jörg Urban. Damit wolle man den stärksten Mitbewerber schwächen.

Die AfD in Sachsen will gegen die Nichtzulassung eines Großteils ihrer Listenkandidaten zur Landtagswahl am 1. September eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Das kündigte der sächsische Parteichef Jörg Urban in Dresden an. "Der Landesvorstand unserer Partei hat die Ablehnung der Landesliste ausgiebig juristisch geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen."

Die Streichung von 43 Kandidaten sei ein Willkürakt, "um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen".

Der Landeswahlausschuss hatte vergangenen Freitag nur die ersten 18 der 61 Plätze auf der Landesliste der Partei für gültig erklärt. Für die Streichung wurden formale Gründe genannt. Die AfD Sachsen hatte bei einem ersten Termin die Listenplätze eins bis 18 vergeben, zu mehr reichte offenbar die angesetzte Zeit nicht. Bei einem zweiten Termin wurden die weiteren Plätze vergeben, wobei schließlich ab Listenplatz 31 im Block gewählt wurde, um Zeit zu sparen. Es sind diese Änderungen des Wahlverfahrens, die der Landeswahlausschuss in Kamenz offenbar als Begründung anführt, lediglich die ersten 18 Plätze der AfD-Landesliste anzuerkennen.

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