Rückführungen:Gekommen, um zu gehen

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  • Am Mittwoch wurden 18 abgelehnte Flüchtlinge ausgeflogen. Am Münchner Flughafen protestierten 250 Menschen gegen die Sammelabschiebung.
  • Welche afghanischen Flüchtlinge eine Zwangsrückkehr zu erwarten haben, wird immer mehr zum Glücksspiel.
  • Bundesinnenminister de Maizière verteidigt das Vorgehen: "Diejenigen, die schutzbedürftig sind, sollen integriert werden.

Von Bernd Kastner, München

Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber rücken immer mehr in den Fokus der Flüchtlingspolitik. Am Mittwochabend startete ein weiterer Sammelflug nach Afghanistan, diesmal vom Münchner Flughafen aus. Entgegen früheren Angaben der Polizei wurden nicht rund 50, sondern 18 abgelehnte Flüchtlinge ausgeflogen. Es war seit Dezember die dritte Sammelabschiebung. In mehreren Städten fanden Kundgebungen von Aktivisten statt, unter anderem protestierten am Münchner Flughafen etwa 250 Menschen.

Welche afghanischen Flüchtlinge eine Zwangsrückkehr zu erwarten haben, wird immer mehr zum Glücksspiel; die Bundesländer agieren unterschiedlich. Derweil erhöht die Bundesregierung den Druck: Mit ihrem am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Gesetz "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" will sie erreichen, dass abgelehnte Asylbewerber schneller und leichter abgeschoben werden.

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Dutzende Flüchtlinge sollen an diesem Mittwoch nach Afghanistan abgeschoben werden. Der Bundesinnenminister hält die Sicherheitslage dort für unproblematisch. Doch immer mehr Bundesländer ziehen nicht mit.

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Bund und Länder hatten sich Anfang Februar auf die Verschärfungen geeinigt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière verteidigte das Vorgehen: "Diejenigen, die schutzbedürftig sind, sollen integriert werden. Diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sollen unser Land wieder verlassen." So umfangreich das Gesetzespaket, so laut ist auch die Kritik. Die Regeln im Einzelnen:

Handy-Daten

Oft verhindert die ungeklärte Identität von Flüchtlingen deren Abschiebung ins Herkunftsland. Wer keine Papiere hat, muss künftig damit rechnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in sein Mobiltelefon schaut - oder auch in sein Tablet oder Notebook, um so die Identität zu klären. Während die Bundesregierung betont, dass dies unter strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen geschehen werde, erwartet die Organisation Pro Asyl einen "großen Lauschangriff" auf Flüchtlinge. Zu befürchten sei, dass so auch Informationen über die Fluchtroute gewonnen werden.

Ausreise ohne Ankündigung

Bislang muss vor einer Abschiebung einem Flüchtling, der seit mindestens einem Jahr geduldet in Deutschland lebt, die Duldung widerrufen und dann die Abschiebung einen Monat vorher angekündigt werden. Diese Frist soll nicht mehr gelten für Flüchtlinge, die über ihre Identität getäuscht oder nicht ausreichend bei der Beschaffung von Ausweispapieren mitgewirkt haben. Pro Asyl kritisiert unklare Formulierungen in der neuen Regel und befürchtet, dass so eine "Rechtsgrundlage für überfallartige Abschiebungen" geschaffen werden solle.

Länger in der Erstaufnahme

Die Bundesländer können künftig mit eigenen Gesetzen den Verbleib von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen über die bisher möglichen sechs Monate hinaus verlängern. Laut Bundesinnenministerium könne dies für Asylbewerber "ohne Bleibeperspektive" geschehen. Man will damit wohl bei einer anstehenden Abschiebung besseren Zugriff haben. Pro Asyl befürchtet, dass so nicht nur chancenlose Asylbewerber in die Erstaufnahmelager gezwungen werden, sondern auch andere. Für Kinder könnte dies enorm negative Folgen haben, kritisieren auch Unicef und der Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge: Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen sei der reguläre Schulbesuch oft nur schwer oder gar nicht möglich. In vielen Bundesländern sei die Schulpflicht an das Verlassen der Aufnahmeeinrichtung geknüpft.

Abschiebehaft wird erleichtert

Flüchtlinge, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, sollen leichter in Abschiebehaft genommen oder mittels Fußfessel überwacht werden. Auch jene gefährlichen Ausreisepflichtigen sollen in Abschiebehaft kommen, deren Ausreise nicht innerhalb von drei Monaten möglich ist, weil sie etwa keine Papiere haben. Erweitert werden soll auch der Abschiebegewahrsam von vier auf zehn Tage Dauer. Pro Asyl kritisiert, dass juristisch umstritten sei, was genau unter einem "Gefährder" zu verstehen ist. Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen sagte am Mittwoch, inzwischen gehörten 1600 Menschen dem islamistisch-terroristischen Personenkreis an. Noch Ende vergangenen Jahres zählten 1200 Menschen zu dieser Gruppe, zu der Gefährder sowie ihre Unterstützer und Kontaktleute gerechnet werden.

Abschiebe-Roulette

So konsequent Berlin den Druck erhöht, so unterschiedlich agieren die Bundesländer bei afghanischen Flüchtlingen. Wer trotz Ablehnung seines Asylgesuchs bleiben darf, hängt von der Politik des Landes ab, dem er zugeteilt wurde. Die einen forcieren Abschiebungen, allen voran das CSU-regierte Bayern. Auch das grün-schwarz-geführte Baden-Württemberg sieht keinen Anlass, die Abschiebungen auszusetzen. Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz versuchen sich an einem Kompromiss: Sie schieben nur Straftäter oder sogenannte Gefährder ab.

In Schleswig-Holstein, wo SPD mit Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband regieren, gilt ein Abschiebestopp. Der Kieler Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) gehört zu den schärfsten Kritikern der Abschiebungen nach Afghanistan. "Nichts dort ist sicher", sagte Albig am Mittwoch im Landtag: "Sie sehen mich zutiefst enttäuscht von der Position der Bundesregierung in Gänze." Dem Bundesinnenminister warf er eine technokratisch-zynische Sicht auf Afghanistan vor. Albig sagte, sein Ziel sei es, einen bundesweiten Abschiebestopp durchzusetzen. Dass Schleswig-Holstein diesen Stopp bereits beschlossen habe, sei bewusste Provokation: Damit wolle er erreichen, dass die Debatte über Afghanistan-Abschiebungen am Laufen bleibe.

© SZ vom 23.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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