Regierung - Stuttgart:Systemwechsel in der Behindertenhilfe: Betroffene im Fokus

Stuttgart (dpa/lsw) - In der Hilfe für behinderte Menschen steht ein Paradigmenwechsel an: Das neue Teilhabegesetz soll Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen ermöglichen, mehr Mitsprache und daraus folgend maßgeschneiderte Unterstützungsangebote zu erhalten. "Künftig werden die Bedarfe, Fähigkeiten und Einschränkungen jedes Einzelnen genau angeschaut - daraus ergibt sich dann der jeweilige Hilfe- und Unterstützungsbedarf", erläuterte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. "Niemand soll durchs Raster fallen."

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Stuttgart (dpa/lsw) - In der Hilfe für behinderte Menschen steht ein Paradigmenwechsel an: Das neue Teilhabegesetz soll Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen ermöglichen, mehr Mitsprache und daraus folgend maßgeschneiderte Unterstützungsangebote zu erhalten. "Künftig werden die Bedarfe, Fähigkeiten und Einschränkungen jedes Einzelnen genau angeschaut - daraus ergibt sich dann der jeweilige Hilfe- und Unterstützungsbedarf", erläuterte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. "Niemand soll durchs Raster fallen."

Lucha hatte zuvor im Kabinett das geplante Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorgestellt, das auf der UN-Behindertenrechtskonvention fußt. Der Anhörungsentwurf soll breit diskutiert werden - auch von Behindertenverbänden. Im Südwesten sind rund 80 000 Menschen mit Behinderung von der Neuregelung betroffen, die ihnen ein möglichst selbstständiges Leben gewähren soll.

Träger der Eingliederungshilfe sind weiterhin die Land- und Stadtkreise. Sie werden aber ergänzt durch eine unabhängige Teilhabeberatung, die den behinderten Menschen dabei zur Seite steht, eigene Vorstellungen über ihren Hilfebedarf zu entwickeln. Derzeit liegen laut Sozialministerium 91 Anträge zur Bildung solcher Beratungsstellen vor, etwa von Selbsthilfegruppen.

Bei einer solchen Beratung kann es etwa darum gehen, wie die Menschen wohnen wollen, sie sich fortbewegen möchten und welcher Tätigkeit sie nachgehen wollen - und welche Assistenzleistungen sie dafür brauchen. Ein auf Baden-Württemberg angepasster Kriterienkatalog soll den Mitarbeitern in den Landratsämtern und Verwaltungen der Stadtkreise erleichtern, die Fähigkeiten und Defizite von behinderten Menschen mit den Hilfen in Einklang zu bringen.

Den Landkreisen, die sich vom Land in den kommenden beiden Jahren finanziell im Stich gelassen fühlen, las Lucha die Leviten. Er sei angesichts der reflexhaften Forderung der Kommunen "angefressen". Die Zahlen der Kommunen entbehrten jeglicher Grundlage. Die Landkreise hatten Mehrkosten von 68 Millionen Euro 2018 und 99,5 Millionen Euro für das darauf folgende Jahr geltend gemacht. Das Land zahlt in dem Zeitraum auf freiwilliger Basis rund 22 Millionen Euro. Der Städtetag schloss sich der Forderung der Landkreise an. Der Minister konterte, auch bei Kommunen sei nicht immer Gold, was glänze: Es gebe Beschwerden von Behinderten über vorenthaltene Leistungen. Die SPD-Abgeordnete Sabine Wölfle mahnte die Koalition, das Gesetz nicht zum Großteil zu Lasten der Kommunen umzusetzen. Finanzfragen müsse man in der Anhörung diskutieren.

Anfang dieses Jahres trat bereits die erste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, die eine weniger strikte Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens der Betroffenen vorsieht. Die neue Bedarfsermittlung und Teilhabeberatung folgen im kommenden Jahr, gefolgt von zwei weiteren Reformstufen bis 2023.

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