Stuttgart:Bürger nutzen neue Auskunftsrechte eher spärlich

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Stuttgart (dpa/lsw) - Seit zwei Jahren haben die Baden-Württemberger grundsätzlich das Recht, amtliche Informationen von Behörden abzufragen. Damit ist das Amtsgeheimnis passé. Während Journalisten und Bürgerinitiativen dieses neue Recht zunehmend nutzten, sei das Gesetz nach seinem Eindruck in der Breite der Bürgerschaft noch nicht angekommen, sagte Datenschützer Stefan Brink, der Beauftragter für die Informationsfreiheit ist, am Freitag in Stuttgart. Konkrete Zahlen dazu, wie viele Bürger Informationen abfragen, gibt es nicht. Brink forderte dennoch Nachbesserungen bei der Gesetzesgrundlage.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Seit zwei Jahren haben die Baden-Württemberger grundsätzlich das Recht, amtliche Informationen von Behörden abzufragen. Damit ist das Amtsgeheimnis passé. Während Journalisten und Bürgerinitiativen dieses neue Recht zunehmend nutzten, sei das Gesetz nach seinem Eindruck in der Breite der Bürgerschaft noch nicht angekommen, sagte Datenschützer Stefan Brink, der Beauftragter für die Informationsfreiheit ist, am Freitag in Stuttgart. Konkrete Zahlen dazu, wie viele Bürger Informationen abfragen, gibt es nicht. Brink forderte dennoch Nachbesserungen bei der Gesetzesgrundlage.

Das Regelwerk trat Anfang 2016 in Kraft. Eine Evaluierung steht 2018 an. „Das Informationszugangsrecht in Baden-Württemberg könnte noch wesentlich hübscher werden“, sagte Brink. Er forderte eine vollständige Gebührenfreiheit. Bislang können die Behörden Geld - bis zu 500 Euro - für die Herausgabe von Informationen verlangen. „Für die öffentlichen Haushalte sind die Summen keine relevante Größenordnung.“ Zudem sei das Gesetz verwässert durch viele Ausnahmeregelungen für Bereiche, die von der Pflicht zur Herausgabe von Informationen ausgenommen seien. Auch das müsse geändert werden.

So wollte ein Bürger die Ergebnisse des Zentralabiturs und Gesamtabiturs von Gymnasien in einem Ort wissen, um auf der Grundlage selbst ein Gymnasium für sein Kind auszuwählen. Er beantragte die Herausgabe der Informationen beim Statistischen Landesamt - doch in der Form bekam er die Angaben nicht. Das Informationsfreiheitsgesetz schließt die Veröffentlichung von leistungsbezogenen Daten einzelner Schulen aus, wie Brink sagte. Der Gesetzgeber habe befürchtet, dass Schulen in schwierigen sozialen Milieus leerliefen. „Man wollte diese Konkurrenz vermeiden“, sagte Brink, der das für kritikwürdig hält.

Brink räumte aber ein, dass es eine Konkurrenz zwischen dem Recht auf Informationszugang und dem Schutz personenbezogener Daten gebe. So sähen sich einige Behördenmitarbeiter einem zunehmende öffentlichen Druck ausgesetzt - etwa dann, wenn die Verfügung zur Abschiebung eines Asylbewerbers mit dem Namen des Sachbearbeiters veröffentlicht werde. Der Sachbearbeiter könne dann öffentlich, etwa im Internet, angegriffen werden. „Da könnte ich mir vorstellen, dass man bis zu einer gewissen Ebene die Namen von Sachbearbeitern schwärzt.“

Grünen-Innenexperte Uli Sckerl stimmte Brink zu, dass der Zugang zu Informationen niederschwelliger werden müsse. „Behörden müssen auch beginnen, Informationen von sich aus in ihr Internetangebot zu stellen.“ Die Debatte über eine missbräuchliche Nutzung der neuen Auskunftsrechte hält er für übertrieben. Man werde sich das aber anschauen und echte Missstände auch angehen. Die Frage der Gebührenfreiheit werde geprüft. Ein Sprecher des Innenministeriums stellte klar, dass es 2018 nur um die Überprüfung von finanziellen Auswirkungen des Gesetzes gehen solle. Eine ausführliche Evaluation stehe nach fünf Jahren, also im Jahr 2021, an.

Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz haben mittlerweile auch so genannte Transparenzgesetze erlassen, die besagen, dass Behörden von sich aus alle Informationen ins Internet stellen sollen. Zwar hält Brink es für verfrüht, so ein Gesetz auch im Südwesten zu beschließen. Denn dazu müsse die Verwaltung erst einmal ihre Akten vollständig elektronisch speichern. Brink kann sich aber vorstellen, das Informationsfreiheitsgesetz um Pflichten zur Veröffentlichung zu ergänzen und auf diesem Weg für mehr Transparenz zu sorgen.

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