Schwerin:Volksbefragung soll in Landesverfassung

Schwerin (dpa/mv) - Die Landesregierung will bei einigen wichtigen Entscheidungen für Mecklenburg-Vorpommern künftig zuvor die Meinung des Volkes einholen. Als erstes solle über die Senkung des Mindestwahlalters bei Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre abgestimmt werden, kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Schwerin an. Dafür müsse aber zunächst die Landesverfassung geändert werden. Diese enthalte in den Artikeln 59 und 60 zwar Regelungen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden zu Gesetzen, nicht aber für Volksbefragungen vor der Erarbeitung von Gesetzen oder in Grundsatzfragen. Wichtige politische Themen sollten in die Hände der Bürger gelegt werden, die Regierung setze dann das Ergebnis um, erläuterte Schwesig. Im Jahr 2018 solle die Verfassung ergänzt werden, um dann zur Kommunalwahl 2019 die erste Volksbefragung abhalten zu können.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Landesregierung will bei einigen wichtigen Entscheidungen für Mecklenburg-Vorpommern künftig zuvor die Meinung des Volkes einholen. Als erstes solle über die Senkung des Mindestwahlalters bei Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre abgestimmt werden, kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Schwerin an. Dafür müsse aber zunächst die Landesverfassung geändert werden. Diese enthalte in den Artikeln 59 und 60 zwar Regelungen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden zu Gesetzen, nicht aber für Volksbefragungen vor der Erarbeitung von Gesetzen oder in Grundsatzfragen. Wichtige politische Themen sollten in die Hände der Bürger gelegt werden, die Regierung setze dann das Ergebnis um, erläuterte Schwesig. Im Jahr 2018 solle die Verfassung ergänzt werden, um dann zur Kommunalwahl 2019 die erste Volksbefragung abhalten zu können.

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