Regierung:Saarland: Fast 30 Millionen Euro Staatsleistungen an Kirchen

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Das Kreuz einer evangelisch-lutherischen Kirche ist in der Abenddämmerung zu sehen. (Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild)

Als Ausgleichszahlungen für Enteignungen von Kirchenbesitz hat die saarländische Landesregierung seit 1957 fast 30 Millionen Euro an die christlichen Kirchen...

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Als Ausgleichszahlungen für Enteignungen von Kirchenbesitz hat die saarländische Landesregierung seit 1957 fast 30 Millionen Euro an die christlichen Kirchen gezahlt. Enteignet wurde in der Zeit der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts. An die katholische Kirche gingen 26,2 Millionen Euro, an die evangelischen Kirchen rund 3,4 Millionen Euro, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (Linke) hervorgeht.

Die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen sind eine vermögensrechtliche Folge der Enteignung kirchlicher Güter durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Es handele sich also um Entschädigungszahlungen. In 2019 flossen den Angaben zufolge rund 625 000 Euro an die katholische Kirche sowie fast 35 000 Euro an die evangelischen Kirchen.

Immer wieder gibt es Forderungen zur Abschaffung der Staatsleistungen. Jüngst haben Linke, FDP und Grüne in Berlin einen Gesetzentwurf dazu vorgestellt. Er sieht vor, dass die Zahlungen eingestellt werden, die Länder aber eine Ablösesumme zahlen müssen. Alle Bundesländer mit Ausnahme Bremens und Hamburgs zahlen Staatsleistungen.

Auslöser waren die Enteignungen deutscher Kirchen und Klöster Anfang des 19. Jahrhunderts im Rahmen der Säkularisierung. Zum Ausgleich sprang der Staat ein. Die Weimarer Verfassung sah vor, die Zahlungen durch eine einmalige angemessene Entschädigung abzulösen. Diese Regelung wurde in das Grundgesetz übernommen. Bislang wird aber noch jährlich gezahlt. 2019 waren es nach Berechnungen des kirchenkritischen Verbands Humanistische Union rund 548 Millionen Euro für beide Kirchen zusammen.

Staatsleistungen seien strikt zu trennen von der staatlichen Unterstützung für Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und anderen Institutionen in kirchlicher Trägerschaft - die als Subventionen gelten. Die katholische und die evangelischen Kirchen sind zudem berechtigt, Kirchensteuer zu erheben.

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