Finanzen:Saarländer legen Endspurt bei Grundsteuer-Erklärung ein

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Das Wort „Grundsteuer“ erscheint auf der Seite des Online-Steuerportals Elster. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild)

In der Nacht zu Mittwoch läuft die Frist für die Erklärung der Grundsteuer ab. Zuletzt gingen im Saarland reichlich Unterlagen ein.

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Saarland haben bis zum letzten Tag vor dem Fristende am 31. Januar rund 70 Prozent der Hausbesitzer ihre Erklärung zur Grundsteuer abgegeben - insgesamt rund 381.000. „Die Deadline führt dazu, dass gerade in den letzten Tagen und Stunden richtig Bewegung reingekommen ist in die Abgabe“, sagte Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster (SPD). Allein am Dienstag seien bis mittags 11.000 Eingänge hinzugekommen. Mehr als 90 Prozent hätten die Erklärung elektronisch eingereicht.

Mit dem Zwischenergebnis zeigte sich Förster zufrieden und dankte den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereits beteiligt hätten. Die erfreuliche Entwicklung habe dazu geführt, dass man unter den elf Ländern, die das Bundesmodell anwenden, auf Platz Drei liege. „Wir im Saarland haben einen guten Job gemacht und einen großen Beitrag geleistet, so dass wir gut abschneiden und mit Optimismus die nächsten Wochen angehen können“, sagte Förster.

Dabei wies er darauf hin, dass nicht das Land von dem Steueraufkommen partizipiere, sondern die Reform im Interesse der Kommunen liege: Sie könnten im Jahr 2023 mit rund 166 Millionen Euro rechnen - rund 15 Prozent ihres Steueraufkommens. Ohne dieses Geld wären sie laut Förster nicht in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Allerdings seien die Steuereinnahmen umgerechnet auf die Einwohnerzahl unterdurchschnittlich: Im Saarland läge es bei 167 Euro pro Einwohner, der Bundesdurchschnitt betrage 183 Euro.

An die Hausbesitzer appellierte der Staatssekretär, ihre Erklärungen zeitnah abzugeben. „Es wird nicht billiger, sondern tendenziell teurer“, betonte er. Die Nichtabgabe der Erklärung sei keine Alternative, niemand könne sich der Grundsteuerpflicht entziehen.

Diejenigen, die sich noch nicht beteiligt hätten, erhalten Ende März noch ein Erinnerungsschreiben, in dem sie letztmalig aufgefordert werden, ihre Erklärung bis Ende April abzugeben. Danach drohten Sanktionen.

Die Tatsache, dass Bayern im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis Ende April verlängert, wollte das Finanzministerium nicht bewerten. Bayern habe ein eigenes Grundsteuergesetz und entscheide in eigener Verantwortung innerhalb dieses Besteuerungssystems. „Das Saarland hat sich für das Bundesmodell entschieden, für welches sich zehn weitere Bundesländer entschieden haben. Es ist zur Zeit aus dieser Gruppe von keinem Land bekannt, dass es eine weitere Fristverlängerung plant“, hieß es. „Das Saarland tut dies ebenfalls nicht.“

© dpa-infocom, dpa:230131-99-424879/3

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