Erfurt:Einfacherer Zugang für Thüringer zu Archivmaterial

Erfurt (dpa/th) - Thüringer sollen nach dem Willen der Landesregierung künftig einfacheren Zugang zu öffentlichem Archivmaterial erhalten. Sollte der Landtag eine von der Staatskanzlei vorgelegte Neufassung des Archivgesetzes beschließen, müssten die Thüringer demnächst grundsätzlich kein berechtigtes Interesse mehr nachweisen, um an solche Unterlagen zu kommen, sagte Thüringens Kultur-Staatssekretärin Babette Winter (SPD) am Dienstag in Erfurt.

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Erfurt (dpa/th) - Thüringer sollen nach dem Willen der Landesregierung künftig einfacheren Zugang zu öffentlichem Archivmaterial erhalten. Sollte der Landtag eine von der Staatskanzlei vorgelegte Neufassung des Archivgesetzes beschließen, müssten die Thüringer demnächst grundsätzlich kein berechtigtes Interesse mehr nachweisen, um an solche Unterlagen zu kommen, sagte Thüringens Kultur-Staatssekretärin Babette Winter (SPD) am Dienstag in Erfurt.

Eingeführt werde dann ein „Jedermann-Recht“ zur Arbeit mit öffentlichem Archivgut. Allerdings könne dieses Recht zum Beispiel durch bestimmte Schutzfristen für einzelne Unterlagen eingeschränkt werden.

Nach Angaben Winters sehen die geplanten Neuregelungen auch vor, dass Polizei, Justiz und Verfassungsschutz Archiven Material aus Fällen zur Aufbewahrung anbieten müssen, in denen es um Staatsschutzdelikte geht. Das sei eine Konsequenz aus der NSU-Aufklärung, sagte Winter.

Die kulturpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag, Katja Mitteldorf, begrüßte diese Regelung ausdrücklich. So werde der Landes-Verfassungsschutz „keinen Freifahrschein“ mehr haben, mit dessen Hilfe er selbst über die Archivwürdigkeit seiner Unterlagen entscheiden könne, sagte sie. Nun muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf befassen.

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