Bückeburg:Staatsgerichtshof weist NPD-Antrag gegen Weil-Tweets zurück

Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild)

Mehrere kritische Tweets von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) gegen die rechtsextreme NPD sind aus Sicht des Staatsgerichtshofes...

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Bückeburg (dpa/lni) - Mehrere kritische Tweets von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) gegen die rechtsextreme NPD sind aus Sicht des Staatsgerichtshofes gerechtfertigt und mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht wies am Dienstag einen Antrag des NPD-Landesverbandes zurück, der durch die Tweets sein im Grundgesetz verankertes Recht auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb verletzt sah. „Dem ist der Niedersächsische Staatsgerichtshof nicht gefolgt“, hieß es in einer Pressemitteilung zu dem Organstreitverfahren (Az.: StGH 6/19).

Weil hatte im November 2019 im Zusammenhang mit einer NPD- Veranstaltung mehrere Tweets gepostet. Darin betonte er unter anderem, dass es wichtig sei, dass sich viele Bürger der „rechten Hetze“ entgegenstellten und nicht zuließen, dass kritische Journalisten eingeschüchtert und mundtot gemacht würden. Diese Tweets bezweckten auch aus Sicht des Gerichts, dass Leserinnen und Leser entweder der Demonstration der NPD fernblieben oder sich der Gegendemonstration anschließen sollten.

Allerdings könne der Ministerpräsident seinen Eingriff damit rechtfertigen, dass er von einer Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Gebrauch gemacht habe, die ihm als Teil des Verfassungsorgans „Landesregierung“ zustehe. Zu seinen Amtspflichten gehöre es auch, „sich schützend vor die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihrer Institutionen zu stellen und die Bevölkerung für demokratiegefährdende Entwicklungen zu sensibilisieren sowie das bürgerschaftliche Engagement hiergegen zu stärken“. Seine Neutralitätspflicht sei insoweit eingeschränkt.

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