Ein Gericht verurteilt die Bundesregierung zu mehr Strenge gegenüber den USA: Strikter und präziser als bisher müsse Berlin in Washington darauf bestehen, dass Kampfeinsätze von US-Drohnen im globalen Anti-Terror-Krieg dem Völkerrecht entsprechen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden. Forderungen nach einem generellen Verbot aller Drohneneinsätze, die über den US-Luftwaffen-Stützpunkt Ramstein gesteuert werden, wies das Gericht hingegen zurück.
Grundsätzlich geht das Gericht in Münster davon aus, dass für US-Drohnenflüge etwa auf der Arabischen Halbinsel und in Ostafrika das Grundgesetz und somit auch das internationale Völkerrecht gelten: Es bestünden "gewichtige Anhaltspunkte" dafür, dass die Steuersignale für die unbemannten Flugkörper aus den USA über eine Satelliten-Relais-Station im pfälzischen Ramstein - also über deutsches Staatsgebiet - in die jeweiligen Einsatzgebiete übertragen würden. Diese Luftangriffe, so urteilte der vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen, würden "zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen." Konkret bemängelte Sarnighausen, dass die USA ihren Krieg gegen den Terror "praktisch grenzenlos und potenziell global" verstehen und zu wenig regional differenzieren. Ebenso beanspruche Washington ein weitreichendes Recht auf präventive Selbstverteidigung, das "völkergewohnheitsrechtlich nicht anerkannt" sei.
Die Bundesrepublik war von drei Jemeniten verklagt worden, die im August 2012 zwei Verwandte verloren hatten. Die von einer US-Drohne getöteten Zivilisten hätten nicht der Terrorgruppe "Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel" (AQAP) angehört. Unterstützung erhielten die Kläger von der Menschenrechtsgruppe ECCHR und der britischen NGO "Reprieve". Deren Sachverständige hatte im Prozess berichtet, dass bei Drohnenangriffen im Jemen wiederholt Kinder getötet wurden.
Richter Sarnighausen betonte, das Völkerrecht sei für deutsche Behörden bindend. Deshalb seien die Regeln für bewaffnete Drohneneinsätze "keine politische Frage, sondern eine Rechtsfrage". Das Gericht hält Berlins bisherige Bemühungen, US-Informationen zu Drohneneinsätzen zu erlangen, für ungenügend. Das Verteidigungsministerium hatte erklärt, es gebe "keinen Anlass zu Zweifeln", dass die über die Datenbrücke in Ramstein gesteuerten Drohnenflüge "im Einklang mit dem geltenden Recht" erfolgten. Diese "auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung" beruhende Einschätzung sei "rechtlich nicht tragfähig", so das Gericht. Vielmehr habe man "gewichtige Ansatzpunkte", dass die Kläger aus dem Jemen "rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden." Die Bundesregierung müsse "durch ihr geeignet erscheinende Maßnahmen" auf mehr Respekt für das Völkerrecht drängen. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, man prüfe das Urteil. Mit den USA stehe man im "vertrauensvollen Austausch" über Ramstein.