Prozess:Der Agent und die CDU

Lesezeit: 3 min

Über eine Tarnfirma überwies Werner Mauss Spenden an die Partei. Die musste das Geld an den Bundestag zurückzahlen - will es jetzt aber wieder zurück.

Von Verena Mayer, Berlin

Wäre das Thema "CDU und die Spenden" eine Politserie, dann hätte diese sehr viele Folgen, mit verästelten Geschichten und historischen Bezügen, und alle würden auf das Finale warten, in dem endlich Namen genannt werden. Bei manchem Spin-Off fragt man sich allerdings, wo es hinführen soll. Bei der Geschichte um die Spenden nämlich, die von 2002 bis 2016 an die CDU geflossen sind, genauer gesagt: deren Landesverband Rheinland-Pfalz und den Kreisverband Cochem-Zell. 13 Zahlungen in der Höhe von insgesamt 122 500 Euro, überwiesen von einem Anwalt oder dessen Anwaltskanzlei, unter Betreffs wie "Spende", "Spende Nolilane", "Spende Wahlkampf" oder "Spende Mandant".

Wie 2016 herauskam, stammten diese Gelder aber vom Ex-Geheimagenten Werner Mauss. Eine schillernde Figur, die selbst aus einer Serie stammen könnte. Mauss arbeitete als "ziviler Mitarbeiter" des Bundeskriminalamts, hatte mehrere Tarnidentitäten und soll an spektakulären Aktionen im Ausland beteiligt gewesen. Weil die Spenden aber nicht von Mauss selbst kamen, sondern von einer Firma namens Nolilane mit Sitz in Panama, wertete die Bundestagsverwaltung einen Teil davon als unzulässig. Nach dem Parteiengesetz sind Spenden aus dem Ausland oder von Strohmännern nicht erlaubt. Andere Gelder, die Agent Mauss unter seinem Decknamen Richard Nelson der CDU spendete, wertete die Bundestagsverwaltung jedoch als korrekt. Der Tarnname, so die Begründung, sei von deutschen Behörden genehmigt worden, also dürfe Mauss ihn führen und auch unter diesem spenden. Die CDU akzeptierte die Entscheidung und führte Spenden und eine Sanktionszahlung, insgesamt 235 500 Euro, an den Präsidenten des Deutschen Bundestages ab.

Hier könnte die Geschichte enden. Doch jetzt hätte die CDU das Geld jetzt gerne wieder. Sie findet, dass es nicht verboten sei, wenn ein Geheimagent unter einem Tarnsystem spende, im Gegenteil: Ein Geheimagent müsse auch als Spender geheim bleiben dürfen. Daher will sie durch eine Klage erreichen, dass die Bundestagsverwaltung das Verfahren wieder aufgreift. Am Donnerstag trifft man sich vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

Die Vorsitzende Richterin lässt erst einmal das Wichtigste aus den zahlreichen Akten verlesen, die sich zu dem Thema angesammelt haben. So habe Mauss behauptet, er habe Bargeld aus legal verdientem und versteuertem Vermögen genommen, an einen Anwalt übergeben, der es dann wiederum an die CDU überwiesen habe. Er habe das als Privatperson getan und keinerlei Gegenleistung erwartet oder erhalten. Um Mauss und seinen Beruf geht es dann auch im Prozess. Er sei eine "sehr interessante Person", die beim Papst gewesen sei, gegen die Priesterverfolgung in China kämpfe und aufgrund ihrer Tätigkeit "in schwierigen Vermittlungsmissionen" nach wie vor "schutzwürdige Interessen" habe, sagt der Anwalt der CDU, Frank Saliger.

Was die Spenden betrifft, hat Saliger zwei Argumente. Zum einen habe die Partei damals nichts über die Hintergründe gewusst und darauf vertraut, der Anwalt habe selbst gespendet. Zum anderen habe Mauss zusätzlich zu seinen Tarn-Identitäten auch ein Tarnsystem verwenden dürfen, zu dem eine Firma und ein Rechtsanwalt gehörten, da er ja Geheimagent sei. "Haben Geheimagenten denn jetzt spezielle Grundrechte?", fragt die Richterin. Spenden sei "ein Grundrecht", antwortet Saliger, "und wenn Geheimagenten unter Tarnnamen alles tun können, warum nicht auch spenden?"

Die Richterin sagt zwar, sie habe zur Vorbereitung die Doku "Der Topagent" über Werner Mauss geguckt, das Thema will sie dann aber nicht weiter vertiefen. Es sei nun einmal der Sinn des Transparenzgebots, dass Parteispenden genau zuzuordnen seien. Dass die Bundestagsverwaltung Mauss' Spenden unter dessen Tarnnamen Richard Nelson akzeptiert habe, findet die Richterin "sehr großzügig". Eine Ansicht, die auch andere Rechtswissenschaftler oder die Organisation Lobbycontrol vertreten. "Politisch gefährlich" nennt Lobbycontrol dieses Vorgehen sogar.

Am Ende weist die Richterin die Klage ab. "Das Parteiengesetz ist sehr streng, wer spenden darf." Eine Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles lässt sie aber zu. Denn es sei nicht klar, wie die Rechtslage sei, wenn Parteien bei Eingang der Spenden keinen Hinweis haben, von wem sie tatsächlich stammen. Es wird also weitere Teile der Serie "CDU und die Spenden" geben.

© SZ vom 16.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: