Prantls Blick:Was Kinder von Häftlingen durchmachen müssen

Lesezeit: 5 min

Die Folgen für die Kinder von Häftlingen werden oft vernachlässigt in der Diskussion über den richtigen Strafvollzug. (Foto: dpa)

In einer Zeit, in der ganz Deutschland in die Ferien fährt, ist es gut, auch einmal an die Leute zu denken, die das nicht tun oder nicht tun können - und an ihre Kinder. Die Kinder der Gefangenen sind mitbestrafte Dritte.

Die politische Wochenvorschau von Heribert Prantl

Zum Abschied hat sich Gerd Koop vor einem Schild fotografieren lassen, das er einmal vor der Gefängnismauer hat aufstellen lassen. Darauf steht ein Satz von Gustav Radbruch: "Es gibt kein besseres Mittel, das Gute in den Menschen zu wecken, als sie so zu behandeln, als wären sie schon gut." Gustav Radbruch war ein großer Rechtsphilosoph, der zu Zeiten der Weimarer Republik Justizminister war. Und Gerd Koop war 27 Jahre lang Chef der Justizvollzugsanstalt Oldenburg, einem Hochsicherheitsgefängnis; er ist soeben in Pension gegangen.

Das Alcatraz des Nordens

Sein Gefängnis gilt als das "Alcatraz des Nordens". Koop hat es trotzdem oder gerade deswegen zu einem Reformgefängnis gemacht, dessen Grundrezept "konsequent und liberal" heißt. Die Häftlinge bekommen dort von Anfang an viele Freiheiten eingeräumt: fünf Stunden Besuch im Monat, auf jeder Station einen Fitnessraum, Duschen, Waschmaschine, Küche für selbständiges Kochen, Freizeitraum mit Flatscreen-Fernseher, Kicker- und Billardtisch. Aber bei jeder Verfehlung wird mindestens eine Vergünstigung gestrichen. 220 Kameras überwachen die Anstalt.

Warum ich ausgerechnet zu Beginn der Ferienzeit auf den Strafvollzug komme? Das ist ja nicht unbedingt ein Thema, das sich aufdrängt. Aber in einer Zeit, in der ganz Deutschland in die Ferien fährt, ist es gut, auch einmal an die Leute zu denken, die das nicht tun oder nicht tun können - und an ihre Kinder: Die Väter (meist sind es Väter, Mütter nur sehr selten) von einhunderttausend Kindern sitzen derzeit in Haft. Und die Pensionierung eines Gefängnisdirektors, den ich selber gut kenne (warum, erfahren sie weiter unten), scheint mir ein guter Anlass zu sein, daran zu erinnern.

Die Kinder als mitbestrafte Dritte

Kinder dürfen vom Staat nicht bestraft werden, das Strafrecht lässt sie in Ruhe, bis sie 14 Jahre alt sind. So steht es im Gesetz. In der Realität ist es aber anders: Das Strafrecht lässt die Kinder keineswegs in Ruhe. Es sperrt sie zwar nicht im Gefängnis ein - und Jugendliche auch nur selten. Aber die Kinder sind, wenn Vater und Mutter inhaftiert werden, mitbestrafte Dritte. Davon handelt ein höchst empfehlenswertes Kinderbuch über das "Leben hinter Gittern", das soeben erschienen ist. Geschrieben haben das Buch Monika Osberghaus und Thomas Engelhardt, beraten von Susanne Jacob, der stellvertretenden Leiterin und Gefängnispsychologin der Justizvollzugsanstalt Uelzen. Das Buch, sorgsam bebildert von Susann Hesselbarth, publiziert von Klett-Kinderbuch, heißt ganz schlicht: "Im Gefängnis". Man liest es auch als Erwachsener mit Gewinn, und selbst ein Jurist lernt beim Lesen noch ein paar Dinge, die er bei der Lektüre eines Lehrbuchs des Strafvollzugs nicht erfährt.

Gilt Artikel 6 Grundgesetz, der die Familie schützt, nicht mehr, wenn Vater oder Mutter eingesperrt sind?

Eine Lobby haben die Kinder, deren Vater oder Mutter hinter Gittern sitzen, nicht. Im Vollzugsalltag kommen sie allenfalls in den kärglichen Besuchsstunden vor: Statt einer Stunde im Monat, das ist der gesetzliche Mindestanspruch, gewähren die meisten Haftanstalten, um den Kontakt zur Familie zu erleichtern, eine Stunde in der Woche - unter Aufsicht. Eine psychosoziale Betreuung der Kinder von Gefangenen durch den Strafvollzug existiert nicht. Ob sich Jugendämter oder Schulpsychologen um sie kümmern, bleibt dem Zufall überlassen. "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung", heißt es im Artikel 6 Grundgesetz. Git das eigentlich nicht mehr, wenn ein Vater oder eine Mutter eingesperrt ist?

Die verbleibenden Familienmitglieder geraten, so nennen das die Experten, in einen "desorganisierten Zustand". Fast die Hälfte der Mütter versucht dann, die Kinder zu täuschen: Sie erzählen also, der Vater sei "auf Montage", "im Krankenhaus" oder "auf Kur". Der Zeitpunkt der Rückkehr wird dann immer weiter hinausgeschoben. Die Kinder zweifeln an der Zuverlässigkeit des Vaters, viele werden psychisch auffällig.

Der Staatsbürger hinter Gittern

Strafvollzug war und ist der Versuch, an Menschen, die man kaum kennt, unter Verhältnissen, die man wenig beherrscht, Strafen zu vollstrecken, um deren Wirkung man nicht viel weiß. Wie ein guter Strafvollzug aussehen könnte, das war einmal ein großes Thema in Deutschland. An den Universitäten gab es vor Jahrzehnten "Knastfeste", die auf Missstände in den Gefängnissen aufmerksam machen wollten. Der Geist der 68er-Jahre rüttelte an den Gittern, oft und gern wurde von den "Unterprivilegierten" gesprochen und über die fehlende Kommunikation "von draußen nach drinnen". Der Bundespräsident Gustav Heinemann sprach damals vom "Staatsbürger hinter Gittern". Und in dem Reformgesetz, das damals in Kraft trat, stehen höchst anspruchsvolle Sätze, zum Beispiel: "Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen." Lachhaft? Nein, aber es ist schwer, wenn im Gefängnis "aus demotivierenden Umständen sozialkonstruktives Verhalten entstehen soll", wie es der Kriminologe Heinz Müller-Dietz einmal formuliert hat.

Die Debatte darüber, wie die Zustände in der Haft motivierender werden könnten, ist fast verstummt. Das liegt nicht an der Höhe der Gefängnismauern. Gewiss: Mauern verhindern nicht nur den Ausbruch der Gefangenen, sondern auch den Einblick der Öffentlichkeit.

Warum über den Strafvollzug kaum noch geredet wird

Aber das war immer so. Geändert hat sich vor zwölf Jahren, dass für den Strafvollzug nicht mehr der Bund, sondern die Länder zuständig sind. Das hat die Föderalismusreform gegen den Protest der gesamten Fachwelt im Jahr 2006 verfügt. Die Bundesländer haben sodann ihre jeweils eigenen Strafvollzugsgesetze geschrieben, und die sind gar nicht so schlecht geworden, wie das seinerzeit befürchtet worden war. Der Wettlauf der Schäbigkeit, von vielen Wissenschaftlern vorhergesagt, hat nicht stattgefunden. Aber: Es gibt seit der Föderalismusreform einen Quantitäts- und einen Qualitätsverlust in der öffentlichen Diskussion über den Reformbedarf im Strafvollzug. Es fehlen Diskussionsanstöße, weil das nationale Forum fehlt, wenn Bundestag und Bundesrat für dieses Thema nicht mehr zuständig sind. Es fehlen Diskussionsanstöße, wenn der Bundesjustizminister sich zum Strafvollzug nicht mehr zu Wort meldet - und der Bundespräsident auch nicht.

Die Debatte über den Strafvollzug ist leider zerstückelt und damit minimalisiert, sie findet und fand zwar noch in den einzelnen Ländern statt, aber sie findet nicht mehr zusammen. Die Föderalismusreform hat damit etwas Schlimmes angerichtet: Sie hat die Wissenschaft vom Strafvollzug marginalisiert - und sie hat die gesellschaftliche Debatte über den Strafvollzug gekillt.

Als ich selbst einmal in Haft war

Ich habe nach der Lektüre des guten Kinderbuchs über das Leben hinter Gittern in meinen persönlichen Aufzeichnungen aus meiner eigenen Haftzeit gekramt. Und jetzt bin ich wieder beim pensionierten Gefängnischef Gerd Koop, über den ich am Beginn dieses Newsletters geschrieben habe. Von ihm habe ich mich nämlich vor zehn Jahren versuchsweise einsperren lassen. "Spüren Sie doch mal am eigenen Leib, wie sich das anfühlt", hatte Koop im Jahr 2008 zu mir gesagt. Da hatte ich, als früherer Richter und Staatsanwalt, auf der jährlichen Tagung der Gefängnisspezialisten einen Vortrag gehalten; das Thema hieß, ein wenig neckisch: "Wohin fährt der Strafvollzug?" Ich nahm die Einladung ins Gefängnis an; und dann saß ich drin - ein paar Tage lang; zunächst als unechter Häftling und dann als Praktikant, der das Vollzugspersonal bei der Arbeit begleitete.

Ein paar Absätze aus meinen Aufzeichnungen von damals: "Es klopft und rappelt an der Tür. Jemand hält ein Tablett mit dem Abendessen herein: drei Scheiben Brot, drei Scheiben Käse und zwei Scheiben Wurst. Dazu werden eine Packung Frühstücksmargarine gereicht, Marke Goldquelle, und 250 Gramm Marmelade Sauerkirsch extra, 'fruchtige Qualität aus Mecklenburg'. Wie lange soll ich damit haushalten? Bevor ich fragen kann, ist die Tür schon wieder zu. Es wird Nacht, aber nicht richtig dunkel; das Licht vom Gefängnishof ist gleißend. Es hebt jetzt ein merkwürdiges Nachtleben an: Es klopft, hämmert, gluckert, es blubbert und furzt. Raue Rufe hallen über den Hof, von Gitterfenster zu Gitterfenster, Wortfetzen in Türkrussarabischdeutsch. Meine Zelle ist eine schützende Wabe.

Um halb sieben beginnt die Arbeit. Strafgefangene müssen, Untersuchungsgefangene können arbeiten; die zehn Häftlinge der Sicherheitsstation dürfen nicht. Ich komme in eine Halle mit langen Werkbänken: Eine Firma von draußen lässt hier Kabelbäume zusammenbauen, Stecker fürs Auto löten, Kleinteile für Pipelines montieren; an die sechzig Mann werkeln heute, es herrscht irritierend ruhige Geschäftigkeit."

Ich arbeite doch lieber in meinem Büro im SZ-Hochhaus.

Ich wünsche Ihnen eine gute Woche - mit ein paar Gedanken an die Leute, die inhaftiert sind, und an deren Kinder.

Jeden Sonntag beschäftigt sich Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion und Ressortleiter Meinung der SZ, mit einem Thema, das in der kommenden Woche - und manchmal auch darüber hinaus - relevant ist. Hier können Sie "Prantls Blick" auch als wöchentlichen Newsletter bestellen - exklusiv mit seinen persönlichen Leseempfehlungen.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Abschiebung von Sami A.
:Leck mich, Gericht

Wenn Behörden wie im Fall Sami A. nicht tun, was Gerichte anordnen, lässt sich das nicht mit "gesundem Menschenverstand" rechtfertigen. Es ist Sabotage des Rechtsstaats - und ein Alarmzeichen.

Kommentar von Heribert Prantl

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: