Politicker:Strafgerichte müssen Prozess-Deals dokumentieren

Prozessabsprachen müssen von Strafgerichten genau protokolliert werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

Gerichte müssen Prozessabsprachen in Strafverfahren nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig protokollieren. Die umfassende Dokumentation einer solchen Absprache - auch Deal genannt - sei zum Schutz der Angeklagten gesetzlich vorgeschrieben, heißt es in der Entscheidung.

Die Richter gaben einem Mann recht, der wegen des Handels mit Betäubungsmitteln und Hehlerei zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden war. Aufgrund mangelnder Dokumentation konnte bei seiner Berufung nicht mehr genau aufgeklärt werden, ob das Urteil Ergebnis eines Deals gewesen war. (Az.: 2 BvR 1464/11)

Zweifel am Zustandekommen eines Deals dürften nach ungenügender Protokollierung nicht zulasten des Angeklagten gehen, urteilte das Verfassungsgericht. Ob die umstrittenen Prozessabsprachen grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar sind, entschieden die Richter des Zweiten Senats nicht.

Die seit 2009 gesetzlich festgeschrieben Deals sind unter Juristen heftig umstritten. Beim Deal sagt der Angeklagte frühzeitig aus und erspart den überlasteten Gerichten aufwendige Prozesse. Im Gegenzug bekommt er eine mildere Strafe. In der Praxis kommen solche Verständigungen häufig vor, an die Öffentlichkeit gelangen vor allem die Absprachen in spektakulären Wirtschaftsprozessen.

© Süddeutsche.de/Reuters/mkoh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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