Politicker:Gericht ordnet Freilassung von tunesischer Femen-Aktivistin an

Eine seit Monaten in Tunesien inhaftierte Aktivistin der Frauenrechtsgruppe Femen kommt nach Angaben ihres Anwalts vor dem Auftakt ihres Prozesses frei.

Eine seit Monaten in Tunesien inhaftierte Aktivistin der Frauenrechtsgruppe Femen kommt nach Angaben ihres Anwalts vor dem Auftakt ihres Prozesses frei. Die Justiz habe die Freilassung von Amina Sbouï angeordnet, teilte Anwalt Halim Meddeb am Donnerstag mit. Die junge Frau werde "in wenigen Stunden" aus der Haft entlassen. Sbouï droht demnach aber weiter ein Prozess wegen "Entweihung einer Grabstätte" und "Angriffs auf die guten Sitten". Sbouï war am 19. Mai festgenommen worden, nachdem sie das Wort "Femen" auf eine Mauer in der Nähe eines Friedhofs geschrieben hatte, um gegen konservative Islamisten zu protestieren. Der Fall hatte international für Schlagzeilen gesorgt. Bisher wurde Sbouï wegen des Besitzes von Pfefferspray zu einer Geldstrafe verurteilt. Aus dem Gefängnis heraus erhob sie daraufhin Vorwürfe der Folter von Häftlingen, woraufhin Gefängniswächter Sbouï verklagten. Der Fall hatte auch einen Prozess gegen drei weitere Femen-Aktivistinnen zur Folge, die Ende Mai mit entblößten Brüsten für die Freilassung Sbouïs protestiert hatten. Unter ihnen war auch eine Deutsche. Die drei Frauen wurden zunächst zu vier Monaten Haft verurteilt, Ende Juni wurde die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt.

© Süddeutsche.de/afp/schä - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: