Parteien:AfD warnt vor Vorverurteilung wegen fragwürdiger Großspenden

Stuttgart (dpa) - Die AfD hat wegen des Wirbels um fragwürdige Großspenden vor einer Vorverurteilung der Partei gewarnt. Ziel sei es nun, die Angelegenheit lückenlos aufzuklären und aus "erwiesenem Fehlverhalten" Konsequenzen zu ziehen, teilte der Vorstand des baden-württembergischen Landesverbandes in Stuttgart mit. "Der unverhältnismäßige Angriff auf unsere Partei durch den politischen Gegner ist der durchsichtige Versuch, die einzige Opposition in Deutschland, gegen die man keine Argumente hat, moralisch zu diskreditieren", teilte der Vorstand mit. Für die in dem Fall unter Druck geratene AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel gelte "bis zu einem Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung".

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Stuttgart (dpa) - Die AfD hat wegen des Wirbels um fragwürdige Großspenden vor einer Vorverurteilung der Partei gewarnt. Ziel sei es nun, die Angelegenheit lückenlos aufzuklären und aus „erwiesenem Fehlverhalten“ Konsequenzen zu ziehen, teilte der Vorstand des baden-württembergischen Landesverbandes in Stuttgart mit. „Der unverhältnismäßige Angriff auf unsere Partei durch den politischen Gegner ist der durchsichtige Versuch, die einzige Opposition in Deutschland, gegen die man keine Argumente hat, moralisch zu diskreditieren“, teilte der Vorstand mit. Für die in dem Fall unter Druck geratene AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel gelte „bis zu einem Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung“.

In der auch auf der Internetseite veröffentlichten Erklärung heißt es, dass die Südwest-AfD den Bundesvorstand bei der Aufklärungsarbeit in vollem Umfang unterstützen werde. Die Staatsanwaltschaft Konstanz will mit Blick auf die Spenden an Weidels Kreisverband Bodenseekreis wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermitteln. Die Partei hatte nach eigener Darstellung zwei Großspenden - eine aus der Schweiz und die andere aus den Niederlanden - an den Absender zurückgezahlt.

Nach Bekanntwerden der illegalen Spende von 130 000 Euro von einem Unternehmen aus Zürich hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, ermitteln zu wollen. Dazu muss eine Frist zur Aufhebung der Immunität der Bundestagsabgeordneten Weidel verstreichen. Anfang kommender Woche dürften die Ermittler dann mit der Arbeit beginnen. Die AfD hatte in dieser Woche eine zweite Großspende von 150 000 Euro aus den Niederlanden bekannt gemacht. Anders als die Spende aus der Schweiz sind solche Zuwendungen aus einem EU-Land nicht unbedingt illegal.

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